Internationale Schleusergruppe verurteilt

16. Januar 2014

Das Landgericht Essen hat im Dezember den Prozess gegen eine internationale Schleusergruppe abgeschlossen und sechs Männer wegen Einschleusens von syrischen Geflüchteten in mehreren Fällen nach § 96 Aufenthaltsgesetz verurteilt (Az. 35 KLs 16/13; 35 KLs 23/13; 35 KLs 28-30/13). Die Männer, die Flüchtlinge für bis zu 17.000 Euro pro Person nach Deutschland geholt hatten, erhielten Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten Haft auf Bewährung und drei Jahren Haft ohne Bewährung. Die mit der Hilfe der Verurteilten nach Deutschland gelangten Flüchtlinge sowie zahlende Verwandte mussten keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten (vgl. Ausgaben 10/13, 7/13). Der Hauptangeklagte wurde ferner wegen des unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten (§ 31 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) zu einer Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro verurteilt. Der Richter sprach angesichts der „humanitären Gründe“ und des frühen Geständnisses des Verurteilten von einem „äußerst milden Urteil“. Anfang Dezember wurde am Landgericht Essen ein Schleuser wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von ausländischen Staatsbürgern zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt (Az. 35 KLs 29/13). Dem Angeklagten, der von Griechenland aus Kurden nach Deutschland brachte und erst spät im Prozess eigenes Gewinnstreben eingeräumt hatte, wurde im Urteil „betriebswirtschaftliches Denken“ vorgeworfen, die Schleusungen wurden als lebensbedrohliches „abstraktes Gefährdungsdelikt“ eingestuft. Für beides gibt es Medienberichten zufolge allerdings weder in den Ermittlungsakten noch in den Zeugenaussagen stichhaltige Beweise.

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