Am 20. Januar ertranken vor der griechischen Insel Farmakonisi zwölf afghanische und syrische Frauen und Kinder bei dem Versuch, mit einem Fischerboot griechisches Festland über das ägäische Meer zu erreichen, wie aus einer Pressemitteilung des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hervorgeht. Das Boot mit insgesamt 28 Personen an Bord war von der griechischen Küstenwache aufgegriffen und ins Schlepptau genommen worden, woraufhin es kenterte. Nur 16 Personen konnten gerettet werden. Auf der Grundlage der Hinterbliebenenberichte vermutet Pro Asyl hinter dem Vorgehen der Küstenwache eine gegen internationales Recht verstoßende Zurückweisung in Richtung Türkei. Eine solche Praxis der „Pushbacks“, insbesondere in der Ägäis, wird bereits seit längerem von der Flüchtlingshilfsorganisation dokumentiert (vgl. Ausgaben 9/13, 5/12). Ein weiteres Unglück ereignete sich am 6. Februar an der marokkanischen Küste vor der Hochsicherheitsgrenze der spanischen Exklave Ceuta. 250 Einwanderer aus mehrheitlich afrikanischen Staaten versuchten die Grenzanlage zu überwinden, 34 davon schwimmend. Spanische Grenzbeamte feuerten u. a. mit Gummigeschossen in Richtung der Schwimmenden, um sie zum Umkehren zu bewegen, wie der spanische Innenminister Jorge Fernández Díaz (PP, konservativ) bestätigte. Elf Menschen ertranken bei dem Versuch, die spanische Seite zu erreichen. Die Einwanderer, denen dies gelang, wurden umgehend wieder auf die marokkanische Seite der Grenze abgeschoben.
27. Februar 2014