Asyl: Neuregelungen geplant und Liste „sicherer Herkunftsländer“ erweitert

15. Mai 2014

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte sich im ARD-Morgenmagazin vom 9. Mai zu einem Gesetzentwurf „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsgenehmigung“, der aktuell in seinem Haus erarbeitet wird. Dieser sieht vor, dass Personen, die illegal nach Deutschland eingereist sind und ihre Identität verschweigen oder verschleiern, leichter abgeschoben werden können. Erstmals werde mit dem Entwurf auch die Inhaftierung von „unberechtigten Asylbewerbern“ geregelt, sagte de Maizière. Neben die Verschärfung des Asylrechts treten auch Erleichterungen. So sollen langjährig geduldete Ausländer ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, sofern sie straffrei sind, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und Sprachkenntnisse vorweisen können. Zudem sollen Asylbewerber und Geduldete bereits nach drei statt bislang nach neun bzw. zwölf Monaten arbeiten dürfen. Während de Maizière von einem „ausgewogenen Paket“ sprach, stieß das Gesetzesvorhaben bei SPD und Opposition sowie bei Flüchtlingsorganisationen auf Kritik. Ferner hat die Bundesregierung Ende April Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft, wodurch Asylanträge aus diesen Staaten schneller bearbeitet beziehungsweise automatisch abgewiesen werden können (vgl. Ausgaben 2/14, 9/12). Einem Gutachten der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl zufolge ist die Situation in diesen Ländern zu unsicher, um sie als „sichere Staaten“ einzustufen.

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