Die umstrittene Regelung über den Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug (vgl. Ausgaben 8/12, 7/11, 10/08) verstößt gegen EU-Recht und internationale Verträge. Dies erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Paolo Mengozzi Ende April in seinem Schlussantrag. Die 2007 eingeführte Sprachprüfung (vgl. Ausgabe 6/07), die sich teilweise als großes Hindernis für nachzugswillige Ehegatten erwies, stehe nicht im Verhältnis zur so genannten Stillhalteklausel aus dem EU-Assoziierungsabkommen mit der Türkei. Demnach stelle der Sprachnachweis eine weitere Hürde für in Deutschland niedergelassene Türken dar, die deren Niederlassungsfreiheit einschränke. In der vorliegenden Rechtssache (C-138/13) hatte eine türkische Staatsbürgerin geklagt, nachdem ihr die deutsche Botschaft aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse das Visum zum Familiennachzug verwehrt hatte. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.
15. Mai 2014