Deutschtest beim Familiennachzug EU-rechtswidrig

15. Mai 2014

Die umstrittene Regelung über den Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug (vgl. Ausgaben 8/12, 7/11, 10/08) verstößt gegen EU-Recht und internationale Verträge. Dies erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Paolo Mengozzi Ende April in seinem Schlussantrag. Die 2007 eingeführte Sprachprüfung (vgl. Ausgabe 6/07), die sich teilweise als großes Hindernis für nachzugswillige Ehegatten erwies, stehe nicht im Verhältnis zur so genannten Stillhalteklausel aus dem EU-Assoziierungsabkommen mit der Türkei. Demnach stelle der Sprachnachweis eine weitere Hürde für in Deutschland niedergelassene Türken dar, die deren Niederlassungsfreiheit einschränke. In der vorliegenden Rechtssache (C-138/13) hatte eine türkische Staatsbürgerin geklagt, nachdem ihr die deutsche Botschaft aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse das Visum zum Familiennachzug verwehrt hatte. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

Zum Thema: 

Ausgabe: