Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz (SPD) hat die Debatte um die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts neu entfacht. In einem Interview mit der Welt am Sonntag sprach sie sich dafür aus, dass in Deutschland lebende Ausländer grundsätzlich an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Bislang ist dies nur EU-Bürgern gestattet. „Integration heißt eben auch politische Teilhabe“, begründete Özoğuz ihren Vorstoß, der von Unionspolitikern zurückgewiesen wurde. Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, sagte gegenüber der Welt, dass es einen unauflösbaren Zusammenhang zwischen dem Wahlrecht und staatsbürgerlichen Rechten gebe. 1990 hatte das Bundesverfassungsgericht die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts für verfassungswidrig erklärt. Durch eine Grundgesetzänderung (Art. 28 I) wurde 1992 das Kommunalwahlrecht für Unionsbürger ermöglicht. In 15 von 28 EU-Mitgliedstaaten dürfen auch Nicht-EU-Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen an Kommunalwahlen teilnehmen.