Schweiz: Grenzkontrollen sollen in Notlagen möglich sein

15. Mai 2014

Der Schweizer Bundesrat plant die Wiedereinführung „verdachtsunabhängiger Personenkontrollen“ an den eigenen Grenzen zur EU, wie aus einer Parlamentsvorlage (BBl 2014 3373) vom 9. April hervorgeht. Kommt es zu „schwerwiegenden Mängeln“ bei Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden könnten, können Grenzkontrollen bis zu sechs Monaten beziehungsweise in nicht näher definierten „außergewöhnlichen Situationen“ sogar bis zu zwei Jahren durchgeführt werden. Die Schweiz selbst kann dabei die Kriterien für eine Grenzschließung sowie deren Dauer festlegen. Mit der geplanten Neuregelung übernimmt die Schweiz die 2013 novellierte EU-Verordnung über den Schengener Grenzkodex (1051/2013). Unterdessen hat die Schweiz im Streit mit der EU um die Personenfreizügigkeit Kontingente durchgesetzt und wird ab Juli 2014 bis zu 50 Aufenthaltsbewilligungen sowie 450 Aufenthaltsgenehmigungen für kroatische Staatsbürger erteilen (vgl. Ausgabe 2/14).

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