USA: Gezielte Minderheitenförderung kann aufgehoben werden

15. Mai 2014

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten sprach sich in einem Urteil vom 22. April (Az. 12-682) dafür aus, dass Regelungen zur gezielten Minderheitenförderung („Affirmative Action“) per Volksentscheid begrenzt bzw. aufgehoben werden dürfen. Hintergrund für die Entscheidung ist ein seit 2006 anhaltender Rechtsstreit im US-Bundesstaat Michigan (vgl. Ausgabe 10/12), nachdem sich eine Mehrheit der Bevölkerung per Referendum für die Abschaffung von so genannter positiver Diskriminierung an den Universitäten des Bundesstaates ausgesprochen hatte. Bürgerrechtsorganisationen bezeichneten das mit sechs zu zwei Stimmen gefällte Urteil des Obersten Gerichtshofs als „Rückschritt im Streben nach mehr Vielfalt“. Mit dem Urteil dürften ähnliche Gesetze in anderen Bundesstaaten, darunter Florida, Kalifornien und Texas, juristisch unangefochten bleiben.

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