Am 10. Januar ist in Russland ein neues Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten, das die Fristüberschreitung von Aufenthaltsgenehmigungen deutlich stärker ahndet als bislang. Demnach droht allen Ausländern, die sich länger als vier Monate ohne Erlaubnis im Land aufgehalten haben, ein dreijähriges Wiedereinreiseverbot. Bei einem irregulären Aufenthalt von mehr als neun Monaten droht eine Wiedereinreisesperre von fünf bis zehn Jahren. Bereits seit Jahresbeginn ist die Einreise von Arbeitsmigranten, die überwiegend aus ehemaligen Sowjetrepubliken stammen, deutlich erschwert worden. Statt eines Personalausweises verlangen Grenzbeamte nun unter anderem die Vorlage eines Reisepasses und eines sogenannten „Arbeitspatents“, das für umgerechnet rund 170 Euro erworben werden muss. Einem UN-Bericht zufolge leben rund 11 Mio. Migranten in Russland, davon schätzungsweise 4 Mio. ohne gültige Papiere.
29. Januar 2015