Der Bundesrat hat am 21. Mai dem neuen Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Damit ist die Neuregelung des mehr als 85 Jahre alten Gesetzes zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Zuvor hatte der deutsche Bundestag am 7. Mai 1999 das neue Gesetz mit großer Mehrheit angenommen. 365 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Teilen der PDS hatten für das Reformwerk gestimmt. 184 Abgeordnete aus der Unionsfraktion sowie der PDS stimmten dagegen. 39 Parlamentarier enthielten sich der Stimme, davon 22 CDU/CSU Abgeordnete. Unter ihnen waren u.a. die ehemalige Parlamentspräsidentin Rita Süssmuth, der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm und der Sozialpolitiker Heiner Geißler.