Am 30. Oktober 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei ein Anwerbeabkommen ab, das den Beginn der Einwanderung aus der Türkei markierte. Das Abkommen zielte auf die vorübergehende Rekrutierung von Arbeitskräften für die Industrie. Aus der ursprünglich nur temporär beabsichtigten Beschäftigung von „Gastarbeitern“ entwickelte sich ein dauerhafter Einwanderungsprozess. 50 Jahre nach Beginn der türkischen Einwanderung findet die Geschichte dieser Migranten nun verstärkte Aufmerksamkeit.
Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse sollen in Deutschland künftig schneller anerkannt werden. Dies sieht das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ vor. Den Entwurf zum so genannten Anerkennungsgesetz hat der Bundestag Ende September beschlossen. Der Opposition gehen die Regelungen noch nicht weit genug.
Etwa ein Drittel aller Kinder in Deutschland und nahezu die Hälfte der Kinder in Großstädten lebt in Familien mit Migrationshintergrund. Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung stieg im vergangenen Jahr erneut leicht an.
Die Entscheidung über die Einführung von temporären Grenzkontrollen soll im Regelfall künftig bei der Europäischen Kommission statt bei den Schengen-Mitgliedsländern liegen. Dieser Vorstoß der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström ist jedoch bei einzelnen Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, Frankreich und Spanien, auf großen Widerstand gestoßen. Die Kommission will so nationale Alleingänge bei der Beschränkung der Reisefreiheit verhindern.
Premierminister David Cameron kündigte Anfang Oktober erneut an, die Zuwanderung nach Großbritannien zu reduzieren. Einer Umfrage zufolge sind die Briten von der bisherigen Einwanderungspolitik der konservativen Regierung enttäuscht.
EU: Neue Frontex-Verordnung, Italien: Flüchtlingsrevolte auf Lampedusa, Dänemark: Neue Regierung lockert Einwanderungspolitik, Bulgarien/Tschechien: Demonstrationen gegen Roma