Nachdem Bundespräsident Johannes Rau (SPD) Ende Juni dieses Jahres das
Zuwanderungsgesetz unterzeichnet hatte (vgl. MuB 6/02),
reichten die sechs unionsgeführten Bundesländer am 15. Juli Klage beim
Bundesverfassungsgericht ein. Da auf einen Eilantrag verzichtet wurde, tritt das
Gesetz zum 1. Januar 2003 in Kraft. Unterdessen bezweifelte der Deutsche Städtetag,
dass die Kommunen angesichts ihrer finanziellen Situation in der Lage sein