Deutsche Staatsbürger können vorerst nicht mehr an
andere EU-Staaten ausgeliefert werden, wenn dort ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.
Am 18. Juli 2005 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Europäischen
Haftbefehl für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, 2 BvR 2236/04 vom
18.7.2005, Absatz-Nr. (1-201)). Das im August 2004 in Kraft getretene Europäische
Haftbefehlsgesetz (EuHbG) ist somit nichtig. Deutschland habe die EU-Vorgabe
zu eng umgesetzt, begründete das BVerfG seine Entscheidung. Das Haftbefehlsgesetz