Auf Beschluss der für Integration zuständigen Minister der Länder vom 10. April 2008 befasst sich gegenwärtig eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung von Integrationsindikatoren und der Verbesserung des Integrationsmonitorings und in diesem Zusammenhang auch mit einer einheitlichen Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ (vgl. MuB 4/08). Die Arbeitsgruppe wird gemeinsam von Berlin und Nordrhein-Westfalen geleitet, der Bund ist beteiligt.
Eine der ersten Aufgaben der Arbeitsgruppe bestand darin, eine einheitliche Definition der Eigenschaft „Migrationshintergrund“ zu entwickeln, etwa für Auswertungen des Mikrozensus. In Nordrhein-Westfalen wird alternativ der Begriff „Zuwanderungsgeschichte“ verwendet. Hier gibt es Unterschiede zwischen der vom Statistischen Bundesamt angewandten Definition und der des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) Nordrhein-Westfalen. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten betreffen eine kleine, aber wachsende Gruppe, die Kinder von Eingebürgerten.
Es geht um folgenden Unterschied: Nach Definition des Statistischen Bundesamtes haben auch die Kinder von bereits in Deutschland geborenen Eltern, die durch Einbürgerung Deutsche wurden, einen Migrationshintergrund. Dadurch wird deutschen Kindern der dritten Generation, die weder selbst, noch deren Eltern zugewandert sind, ein Migrationshintergrund zugeschrieben. Diese Definition geht nach Auffassung Nordrhein-Westfalens zu weit. Kindern von deutschen Eltern, die selbst schon in Deutschland geboren wurden, sollte demnach kein Migrationshintergrund zugewiesen werden. Die Kinder von hier geborenen eingebürgerten Deutschen im Hinblick auf den Migrationshintergrund anders zu behandeln als die Kinder von Deutschen, die ihre Staatsangehörigkeit „geerbt“ haben, ist nicht sinnvoll.
Die Mehrheit der in der Arbeitsgruppe versammelten Bundesländer folgte der nordrhein-westfälischen Kritik nicht. Schließlich wurde folgende Einigung erzielt: Die Definition des Migrationshintergrunds, wie sie vom Statistischen Bundesamt für die Auswertung des Mikrozensus entwickelt wurde, soll zur Grundlage von länderübergreifenden Erhebungen und statistischen Auswertungen genommen werden. Einen Migrationshintergrund haben danach: Ausländerinnen und Ausländer, im Ausland Geborene und nach dem 1. Januar 1950 Zugewanderte, Eingebürgerte sowie Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der genannten Kategorien fällt.
15,4 Mio. Personen mit Migrationshintergrund
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts ist der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund im vergangenen Jahr geringfügig auf 15,4 Mio. (+ 268.000) gestiegen. Das entspricht 18,8 % der Gesamtbevölkerung. Insgesamt lebten 2007 7,3 Mio. Ausländer (8,9 %) sowie 8,1 Mio. Deutsche mit Migrationshintergrund (9,9 %) in der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, fast jeder zehnte Deutsche kommt aus einer Migrantenfamilie oder ist selbst Migrant.
Insgesamt 10,5 Mio. Personen mit Migrationshintergrund gaben an, eigene Migrationserfahrung zu haben. Rund 7,8 Mio. davon waren ausländische oder eingebürgerte Zuwanderer, etwa 2,8 Mio. kamen als Aussiedler oder Spätaussiedler bzw. als deren Angehörige nach Deutschland. Knapp 4 Mio. Menschen gehörten zur in Deutschland geborenen „Bevölkerung ohne eigene Migrationserfahrung“. Davon besaßen knapp 3,2 Mio. einen deutschen Pass, 1,7 Mio. waren in Deutschland geborene Ausländer.
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Bund und Länder werden gebeten, diese Definition so weit möglich in den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen von Integrationsmonitoringverfahren anzuwenden. Eine Überprüfung der Definition soll spätestens 2010 erfolgen.
Den Ländern steht es allerdings frei, für ihre Zwecke eigene Definitionen zu verwenden. So wird Nordrhein-Westfalen für sein Integrationsmonitoring, wie es etwa im Integrationsbericht 2008 vorgenommen wurde, weiterhin die eigene Definition des Migrationshintergrunds zugrunde legen (vgl. MuB 7/08).
Die Arbeitsgruppe befasst sich jetzt mit der Entwicklung geeigneter Integrationsindikatoren. Diese sollen in der 1. Hälfte 2009 vorgelegt werden. Dr. Bernhard Santel, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration Nordrhein-Westfalen, Referat „Strategische Fragen der Zuwanderung und Integration“