Mit dem Amsterdamer Vertrag, der 1999 in Kraft trat, wurde die rechtliche Möglichkeit vorgesehen, das Asylrecht zu vergemeinschaften und EU-Mindestnormen zu verabschieden. Diese werden für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlich sein. Beim Europäischen Rat in Tampere im Oktober 1999 bekräftigten die EU-Staaten ihren Willen, ein gemeinsames europäisches Asylrecht zu schaffen (vgl. MuB 8/99).