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Ausgabe 8
Oktober 1999
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EU: „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ als Ziel gesetzt

Die Europäische Union will in den nächsten fünf Jahren ein gemeinsames Asylsystem schaffen. Dies beschlossen die Staats- und Regierungschefs der 15 EU-Mitgliedsstaaten auf einem Sondergipfel zur Innen- und Justizpolitik am 15. und 16. Oktober im finnischen Tampere.

Das „Gemeinsame Europäische Asylsystem" soll sich auf „die uneingeschränkte und allumfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention" stützen. Politisch verfolgte Personen sollen Schutz in allen Mitgliedsstaaten finden. Gleichzeitig kündigten die Staats- und Regierungschefs ein gemeinsames Vorgehen gegen illegale Einwanderung und Schlepperorganisationen an. Keine Einigung erzielten sie bei der u.a. von Deutschland, Österreich und Italien geforderten Verteilung von Flüchtlingen über nationale Quoten. Ein von der finnischen Präsidentschaft eingebrachter Vorschlag zur Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von 250 Mio. Euro zum Lastenausgleich bei Bürgerkriegsflüchtlingen lehnte der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) mit dem Hinweis auf die hohen Beitragszahlungen Deutschlands ab.

Bisher lag die Asyl- und Migrationspolitik im Aufgabenbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten. Auf europäischer Ebene wurde in diesem Bereich lediglich zwischenstaatliche Zusammenarbeit praktiziert. Seit dem In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 hat sich die EU jedoch die Schaffung einer politischen Union zum Ziel gesetzt. Der Amsterdamer Vertrag sieht u.a. vor, dass die Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik „vergemeinschaftet" wird. In vergemeinschafteten Politikfeldern überlassen die Mitgliedsstaaten das Initiativrecht für Richtlinien und Verordnungen der Kommission. Die Brüsseler Behörde hat somit das Recht, Gesetzesvorschläge einzubringen, die dann vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden müssen. Es findet eine Übertragung nationaler Gesetzgebungskompetenz an Brüssel statt. Für diesen Prozess ist eine Übergangszeit von fünf Jahren vorgesehen. Der für Justiz- und Innenpolitik zuständige Kommissar Antonio Vitorino (Portugal) will bis zum Gipfeltreffen im Dezember 1999 ein Maßnahmenpaket zur Vereinheitlichung der Asyl- und Migrationspolitik vorlegen. Dänemark, Großbritannien und Irland haben jedoch bereits Vorbehalte gegenüber einer weiteren Abgabe von Souveränitätsrechten angemeldet.

Die Hohe Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nationen, Sadako Ogata, appellierte bereits eine Woche vor Beginn des Gipfeltreffens, populistischen Abriegelungswünschen nicht nachzugeben. Außerdem warnte sie davor, den Unterschied zwischen Flüchtlingen und Migranten zu verwischen. Menschenrechtsgruppen und Flüchtlingshilfsorganisationen verwiesen in einem Appell an den Gipfel darauf, dass die EU 1998 nur 16% der weltweit 16,5 Mio. Flüchtlinge aufgenommen hat. Hingegen wurde positiv bewertet, dass die EU zukünftig eng mit den Herkunftsländern der Flüchtlinge zusammenarbeiten und schon dort die Fluchtgründe, wie Menschenrechtsverletzungen, Armut und Mangel an Ausbildung, bekämpfen wolle. Auch die auf dem Gipfel diskutierten einheitlichen Anerkennungs- und Aufnahmebedingungen für Asylbewerber können den Schutzsuchenden nutzen. Die deutsche Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl begrüßte, dass sich die EU zu einer uneingeschränkten Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bekannt habe. Die deutsche Bundesregierung müsse nun die in der GFK vorgesehene Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund umsetzen. sta

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