Die Europäische Kommission verabschiedete Ende Juli dieses Jahres einen Vorschlag für eine Verordnung, die Kriterien und Verfahren der EU-Asylpolitik festlegt. Der Verordnungsvorschlag soll das Dubliner übereinkommen vom 15. Juni 1990 durch ein gemeinschaftsrechtliches Instrument ersetzen. In diesem übereinkommen ist geregelt, wer für die Prüfung eines Asylantrags, der in einem EU-Mitgliedstaat gestellt wurde, zuständig ist.