Am 8. Januar 2003 traten in Großbritannien neue Bestimmungen
zum Asylrecht in Kraft. Die innenpolitisch stark umstrittenen Reformen führen
zu einer Angleichung an die Praxis anderer EU-Staaten sowie zu weit reichenden
Einschränkungen bei Hilfeleistungen für Asylbewerber.
Die neuen Regelungen im Asylbereich sind Teil einer umfassenden
Reform des Staatsangehörigkeits-, Einwanderungs- und Asylrechts.