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Ausgabe 7
September 2002
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Deutschland: Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes unsicher

Nachdem Bundespräsident Johannes Rau (SPD) Ende Juni dieses Jahres das Zuwanderungsgesetz unterzeichnet hatte (vgl. MuB 6/02), reichten die sechs unionsgeführten Bundesländer am 15. Juli Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Da auf einen Eilantrag verzichtet wurde, tritt das Gesetz zum 1. Januar 2003 in Kraft. Unterdessen bezweifelte der Deutsche Städtetag, dass die Kommunen angesichts ihrer finanziellen Situation in der Lage sein werden, das Zuwanderungsgesetz fristgemäß umzusetzen. Frankfurt/Main kündigte bereits an, notwendige Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes nicht vorzunehmen.

Rau selbst hatte eine abschließende Klärung des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe als „wünschenswert" bezeichnet. Streitpunkt ist die Entscheidung des Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit (SPD), das Abstimmungsverhalten Brandenburgs als Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz zu werten. Die klageführenden Bundesländer erklären, dass Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt habe und Wowereit das Votum daher als ungültig hätte werten müssen. Ohne die Stimmen Brandenburgs hätte das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat die notwendige Mehrheit verfehlt. Die Normenkontrollklage wurde von den Bundesländern Saarland, Bayern, Sachsen, Thüringen sowie Hessen und Baden-Württemberg eingereicht. Alle diese Bundesländer sind unionsregiert, in Hessen und Baden-Württemberg stellt die CDU gemeinsam mit der FDP die Regierung. Die Bundesregierung kritisierte die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts und warf der CDU/CSU ein „Spiel mit der Fremdenangst vor".

Die Klage richtet sich ausschließlich gegen das formelle Zustandekommen des Gesetzes, nicht gegen dessen Inhalt. Allerdings kritisieren Vertreter der Union nach wie vor auch die inhaltliche Ausrichtung des Gesetzes. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) kündigte an, dass die Union im Falle eines Wahlsieges bei der Bundestagswahl am 22. September ein neues Zuwanderungsgesetz auf den Weg bringen werde. Ergebnis müsse dabei „weniger Zuwanderung und mehr Integration" sein. Das im Zuwanderungsgesetz enthaltene Punktesystem, durch das ausländische Bewerber anhand bestimmter Kriterien ausgewählt werden und ohne Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzes einwandern können, lehnte Beckstein „kategorisch ab".

Die FDP ist ebenfalls zu änderungen am Zuwanderungsgesetz bereit. Der Parteivorsitzende Guido Westerwelle sagte, es müsse künftig mehr Wert auf Integration und Spracherwerb gelegt werden. In dieser Hinsicht sei das Gesetz verbesserungswürdig. FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper stellte allerdings klar, dass eine komplette Rücknahme des Gesetzes für ihre Partei nicht in Frage käme.

Derweil teilte der Deutsche Städtetag mit, dass die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes durch die kommunalen Ausländerbehörden zum 1. Januar 2003 „nahezu unmöglich" sei. Petra Roth (CDU), Präsidentin des Städtetages und Oberbürgermeisterin von Frankfurt/Main, erklärte, dass auf die kommunalen Ausländerbehörden zusätzliche Aufgaben zukommen, „die ohne Schulungen, erhebliche Personalverstärkung und zusätzliche Finanzmittel nicht zu bewältigen" seien. Neben der entstehenden finanziellen Belastung kritisierte Roth, dass die für eine Umsetzung des Gesetzes notwendigen Rechtsverordnungen offenbar erst nach der Bundestagswahl verabschiedet werden sollen. In diesem Fall sei die Zeit für die Vorbereitung der zuständigen Behörden und Mitarbeiter zu knapp. Frankfurt/Main jedenfalls werde das Zuwanderungsgesetz aufgrund mangelnder finanzieller Mittel und Zeitnot vorläufig nicht umsetzen. Das Bundesinnenministerium warf Roth „offenen Rechtsbruch" vor. Neben Frankfurt/Main und Essen erwägt auch Bochum, dessen Oberbürgermeister der SPD angehört, aus finanziellen Gründen zunächst auf eine Umsetzung des Gesetzes zu verzichten.

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