Das in Deutschland seit 2007 für nachziehende Ehepartner aus bestimmten Drittstaaten geltende Erfordernis, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, ist für Ehepartner, die aus der Türkei nach Deutschland ziehen möchten, rechtswidrig. In seinem Urteil vom 10. Juli stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass dieses Vorgehen insbesondere gegen die im Assoziierungsabkommen mit der Türkei vereinbarte Stillhalteklausel verstößt.