Im Jahr 2000 wurden in der Schweiz 30.452 Ausländer eingebürgert. Gegenüber 1999 bedeutet das eine Zunahme von 40%. Am häufigsten ließen sich Staatsangehörige Italiens (6.938), der BR Jugoslawien (3.277), der Türkei (3.133) und Frankreichs (2.685) einbürgern.
Von den neuen Bürgern erhielten 21.698 die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Kanton und Wohngemeinde. Weitere 9.759 Personen wurden im so genannten erleichterten Verfahren" eingebürgert. Davon können in erster Linie ausländische Ehepartner und in Ausnahmefällen auch ausländische Kinder von Schweizer Bürgern Gebrauch machen. Die restlichen 275 Fälle betreffen die Wiedereinbürgerung ehemaliger Schweizer. Wichtigste Entscheidungsinstanz ist die Gemeinde. Jede der ca. 3.000 Schweizer Gemeinden legt eigene Kriterien für die Einbürgerung fest. Anspruchseinbürgerungen sind nicht vorgesehen.
Der Anstieg der Einbürgerungen im Jahr 2000 erklärt sich zum einen durch die in den Vorjahren deutlich gestiegene Zahl der Anträge. Zum anderen wurden die Verfahren auf Kantons- und Gemeindeebene vereinfacht und der Antragsstau aus den Vorjahren etwas abgebaut. Die wachsende Zahl der Anträge hat offensichtlich damit zu tun, dass immer mehr in der Schweiz lebende Ausländer die Einbürgerungskriterien eindeutig erfüllen. Inzwischen dürfte dies bei rund 600.000 Personen der Fall sein. Bezogen auf die gesamte ausländische Bevölkerung betrug die Einbürgerungsrate 2,1% (2000) gegenüber 1,6% im Jahr 1999.
Derzeit wird in der Schweiz über eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts diskutiert. Entsprechende Vorschläge machte jüngst eine Expertenkommission unter Vorsitz von Roland Schärer (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement). Die Kommission plädiert u.a. dafür, den Kindern von Ausländern den Zugang zum erleichterten Einbürgerungsverfahren zu öffnen und allen in der Schweiz geborenen Enkeln ausländischer Zuwanderer automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft nach dem Prinzip des ius soli zu verleihen.
Darüber hinaus geht es um mehr Rechtssicherheit für Einbürgerungsbewerber, denn in vielen Gemeinden wird das Bürgerrecht weiterhin erst nach Abstimmung der Gemeindeversammlung oder durch eine lokale Volksabstimmung über jeden einzelnen Fall verliehen. Dabei kommt es vor, dass die Einbürgerung insbesondere von Personen nicht-westeuropäischer Herkunft von einer Mehrzahl der Stimmbürger abgelehnt wird, auch wenn alle lokalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine Reihe von Juristen, aber auch viele Kritiker der jetzigen basisdemokratischen Regelung sehen darin Elemente von Willkür und ethno-religiöser Diskriminierung. Aus diesem Grund konnte die Schweiz bislang der Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention nicht beitreten. Parlament und Regierung wollen sich im Laufe des Jahres 2002 mit einer möglichen Reform des Schweizer Staatsbürgerschaftsrechts und des Einbürgerungsverfahrens befassen. rm