Die Regierung in Kuala Lumpur kündigte im Februar dieses Jahres verstärkte Anstrengungen gegen illegale Zuwanderer an. Dies beinhaltete eine verschärfte überwachung der Küsten sowie die massenhafte Ausweisung von Personen, die sich ohne gültige Papiere in Malaysia aufhalten.
Im ganzen Land wurden in den vergangenen Monaten groß angelegte Razzien vor allem in den Armenvierteln der Großstädte durchgeführt. Dabei wurden Tausende Ausländer festgenommen, die entweder illegal ins Land gekommen waren oder deren Visa und Arbeitsgenehmigungen bereits abgelaufen waren.
Ziel der landesweiten Großkampagne ist es, illegale Migranten auszuweisen und keine undokumentierte Neuzuwanderung zuzulassen („zero illegal entry"). Die Regierung rechtfertigt ihre Maßnahmen damit, dass Zuwanderer für das Ansteigen der Kriminalität und die Verschärfung sozialer Probleme mit verantwortlich seien. Ferner soll die Ausweisung illegaler Arbeitnehmer den eigenen Arbeitsmarkt entlasten und das Ausmaß der Arbeitslosigkeit unter Inländern reduzieren. Bereits 1998 hatte die Regierung ein härteres Vorgehen gegen illegale Arbeitsmigranten durchgesetzt und Zehntausende ausgewiesen (vgl. MuB 3/98 und 4/98).
Als flankierende Maßnahme wurde im März dieses Jahres ein Amnestie-Programm gestartet. Ausländer ohne gültige Aufenthalts- und Arbeits erlaubnis konnten sich im März und April bei den Behörden für eine freiwillige Rückkehr melden. Sie haben keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Nach Angaben des Direktors der malaysischen Einwanderungsbehörde, Mohd Jamal Kamdi, kehrten rund 40.000 Personen, hauptsächlich indonesische Staatsbürger, im Rahmen des Amnestieprogramms in ihr Herkunftsland zurück. Allerdings wurden erhebliche Schwierigkeiten bei der Rückführung gemeldet, da die Fluggesellschaften auf den Ansturm nicht vorbereitet waren und viele Rückkehrwillige daher im Amnestiezeitraum keine Flugtickets mehr erwerben konnten.
Die Maßnahmen wurden im Vorfeld einer änderung des Einwanderungsgesetzes durchgeführt. Zukünftig sollen Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus ausgepeitscht werden können. Nach bisheriger Rechtslage war dies nur dann als Strafe vorgesehen, wenn eine Person zum zweiten Mal aufgegriffen wurde. In Zukunft soll schon beim ersten Verstoß gegen die Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigungsregelungen die Auspeitschung drohen. Die Gesetzesänderung tritt voraussichtlich im Juni 2002 in Kraft.
Regierungsangaben zufolge leben in Malaysia rund 750.000 rechtmäßig anwesende ausländische Arbeitnehmer sowie 400.000 Personen ohne legalen Aufenthaltsstaus. Inoffizielle Schätzungen gehen von rund 1 Mio. Illegalen aus, von denen rund 70% aus Indonesien stammen. as