Anfang Juni 2002 unterzeichnete der russische Staatspräsident Vladimir Putin das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Zwei Wochen darauf verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz zum Status der Ausländer in Russland. Mit der Reform der noch aus der Sowjet-ära stammenden Regelungen sollen die illegale Einwanderung erschwert und die Arbeitsmigration besser gesteuert werden. Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Gesetze.
Nachdem bereits das Parlament und der Föderationsrat zugestimmt hatten, unterzeichnete Präsident Putin am 3. Juni das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat. Darin sind als Bedingungen für den Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit die gute Beherrschung der russischen Sprache, die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln sowie ein regulärer Aufenthalt von mindestens 5 Jahren festgeschrieben. Ferner werden für jedes Herkunftsland jährliche Obergrenzen eingeführt. Das Gesetz sieht eine erleichterte Prozedur für Bewerber aus den ehemaligen Sowjetrepubliken vor, denen dort die Staatsangehörigkeit verweigert wurde. Allerdings gelten auch hier in Zukunft Obergrenzen. Die erleichterte Regelung gilt auch für Kinder und Behinderte, deren Vormund bzw. deren Eltern russische Staatsbürger sind.
Menschenrechtsgruppen kritisierten die Einführung der Quotenregelungen für ehemalige Sowjetrepubliken. Der Direktor des föderalen Migrationsdienstes Andrei Chernenko verteidigte die neuen Regelungen. Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion hätte Russland allen Bürgern der ehemaligen Sowjetrepubliken quasi dieselben Rechte wie russischen Staatsbürgern eingeräumt. Ferner sei ein Zeitraum von zehn Jahren gewährt worden, innerhalb dessen sich die betreffenden Personen hätten einbürgern lassen können. Seit dem Auseinanderbrechen der Sowjetunion leben viele Bürger aus den ehemaligen Sowjetrepubliken in Russland, ohne sich bei den Behörden zu registrieren bzw. ohne einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Durch die neuen Regelungen wird es in Zukunft schwieriger, sich einbürgern zu lassen.
Mitte Juni verabschiedete das Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz, das den Status ausländischer Bürger in Russland neu regeln und illegale Einwanderung verhindern soll. Das Gesetz sieht die Einrichtung einer Datenbank vor, in der alle in Russland lebenden Ausländer registriert werden sollen. Ferner soll es Quoten für Arbeitskräfte entsprechend der ökonomischen Situation geben. Die bereits bestehende Regelung, dass Arbeitsmigranten nur in der Region arbeiten dürfen, in der sie bei der lokalen Verwaltung registriert sind, wurde beibehalten. Arbeitgeber, die eine ausländische Person beschäftigen wollen, benötigen die Genehmigung des Migrationsdienstes und der lokalen Arbeitsbehörde.
Mit dem Gesetz soll eine bessere Kontrolle über die ausländische Bevölkerung erreicht werden. Da nur ein kleiner Teil der nicht-russischen Staatsbürger Steuern zahle, lägen die Steuerverluste bei schätzungsweise rund 6-8 Mrd. US-Dollar jährlich. Das Gesetz muss noch vom Föderationsrat akzeptiert und vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden, bevor es in Kraft treten kann. Menschenrechtsgruppen kritisierten das Gesetz als „Kriegserklärung an Migranten“.
Alexandra Dokuchayeva, Chefin der Abteilung für Diaspora und Integration am Institut für GUS-Staaten in Moskau, prognostizierte ein Schrumpfen der russischen Bevölkerung von derzeit ca. 144 Mio. Personen auf ca. 86,5 Mio. (-40 %) bis 2050, wenn das derzeitige Niveau von Fertilität und Sterblichkeit sowie der leicht negative Wanderungssaldo konstant bleiben. Gegenwärtig liegt die Gesamtfruchtbarkeitsziffer bei 1,1 Kindern pro Frau. me