Die Ausländer- und Integrationsbeauftragen von Bund und Ländern forderten im Oktober die Schaffung eines Bleiberechts für seit langem in Deutschland lebende Ausländer, die über den aufenthaltsrechtlichen Status einer Duldung verfügen.
Anlässlich des Tags des Flüchtlings am 3. Oktober forderte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen) gemeinsam mit Menschenrechtsinitiativen die Schaffung eines Bleiberechts für seit langem geduldete Ausländer. Insgesamt leben derzeit etwa 220.000 Personen mit einer Duldung in Deutschland. Nach Schätzungen der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl halten sich davon ca. 150.000 seit mehr als fünf Jahren in der Bundesrepublik auf, nach Angaben der Integrationsbeauftragten etwa 100.000 seit mehr als sieben Jahren. Die größten Gruppen sind Personen aus Serbien und Montenegro (rund 93.000 Flüchtlinge mit Duldungsstatus) und Afghanistan (ca. 10.000).
Eine Duldung erhalten Personen, die zwar ausreisepflichtig sind, jedoch aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich hierbei vor allem um abgelehnte Asylbewerber, bei denen rechtliche oder tatsächliche Hindernisse eine Abschiebung unmöglich machen (siehe Box). Eine Duldung kann auch aus humanitären Gründen erteilt werden. Die Ausreisepflicht bleibt trotzdem bestehen. Fallen die Abschiebehindernisse weg, kann eine Abschiebung innerhalb kürzester Zeit vollzogen werden.
Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder schlossen sich auf ihrer Herbstkonferenz am 22./23. Oktober in Stuttgart der Forderung von Beck an. Die Konferenz kritisierte, dass den geduldeten Flüchtlingen eine Integration verwehrt bliebe, obwohl viele von ihnen keine Rückkehrperspektive hätten. Insbesondere von der Sprachförderung und vom Zugang zum Arbeitsmarkt blieben sie ausgeschlossen. Eine Folge für Länder und Kommunen ist die dauerhafte Zahlung von Unterhalt für Geduldete. Besonders kritisch beurteilten die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder die Lage von Kindern, die zum Teil in Deutschland geboren wurden, über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, aber kaum eine Integrationsperspektive hätten. Daher forderten die Beauftragten in einer gemeinsamen Resolution, dass die jahrelangen Duldungen von Flüchtlingen zu einem Aufenthaltsrecht führen sollen, „wenn der Integrationsweg Erfolg versprechend ist". Gleiches soll gelten, „wenn ohne Verschulden des Flüchtlings eine Abschiebung nicht durchgesetzt werden kann". Die Konferenz forderte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf, diesen Weg zu prüfen und eine schnelle Einigung beim Zuwanderungsgesetz zu finden.
Nachdem das Zuwanderungsgesetz im Februar im Bundesrat am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer gescheitert war (vgl. MuB 2/03), nahm der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Ende Oktober die Verhandlungen wieder auf. Vor dem ersten Treffen des Ausschusses setzte sich Beck dafür ein, die Regelungen zum neuen Ausländerrecht und zur humanitären Aufnahme von Ausländern, wie sie der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes vorsieht, in jedem Fall beizubehalten. Die Durchsetzbarkeit des gesamten Zuwanderungsgesetzes und insbesondere einer neuen Anwerbepolitik sei aufgrund der anstehenden Reformen der Agenda 2010 und der gestiegenen Arbeitslosigkeit möglicherweise „sehr schwer zu vermitteln", so Beck. Ein Kompromiss zwischen Regierung und Unionsparteien scheine diesbezüglich eher unwahrscheinlich. „Ein stabiles Aufenthaltsrecht, das Integrationsperspektiven eröffnet, sei jedoch von allen Parteien gewollt", so die Integrationsbeauftragte weiter. Beck setzte sich in diesem Zusammenhang auch für eine weniger strikte Einforderung des Nachweises von Sprachkenntnissen bei der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ein. Viele Berechtigte konnten die Anforderungen bisher nicht erfüllen.
Der Ruf nach einem Bleiberecht für seit langem in Deutschland geduldete Ausländer, so genannte Altfälle, ist nicht neu: Ausländerrechtsorganisationen setzen sich seit Jahren für eine solche Regelung ein. Auch die Zuwanderungskommission der Bundesregierung unter der Leitung von Rita Süssmuth (CDU) und die entsprechende Kommission der CDU unter Leitung des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) hatten ein Bleiberecht für Geduldete gefordert. me
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