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Deutschland: Einbürgerungstest ist Pflicht

Jeder einbürgerungswillige Ausländer muss seit dem 1. September einen Wissenstest bestehen. Im Vorfeld wurde massive Kritik an dem Fragenkatalog geäußert.

Wer sich einbürgern lassen will, muss seit dem 1. September 2008 in einem Einbürgerungstest Kenntnisse „der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ (StAG § 10) nachweisen. Im Rahmen des Einbürgerungstests müssen Bewerber 17 von 33 Multiple-Choice-Fragen zu Politik, Geschichte, Rechtssystem und Gesellschaft in Deutschland richtig beantworten. Vom Test befreit ist, wer mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss erworben hat oder durch Krankheit, Behinderung bzw. altersbedingt beeinträchtig ist.

Schon im Vorfeld der Einführung des bundesweiten Einbürgerungstests wurden die abgefragten Inhalte massiv kritisiert (vgl. MuB 6/08). Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy (SPD) hatte gegen 72 der 300 Fragen Einwände erhoben. So stellten sich in seiner Analyse der Frage-Antwort-Optionen einige der als richtig vorgesehenen Antwortmöglichkeiten als sachlich falsch heraus, andere bezeichnete Edathy als irreführend formuliert bzw. als für eine Einbürgerung irrelevant. Ähnlich argumentierte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: „Der deutsche Einbürgerungstest verzettelt sich immer wieder in Detailwissen und Spitzfindigkeiten, die in einem rechtsförmigen Vorgang wie dem Einbürgerungstest nichts zu suchen haben.“ Der Politologe und Migrationsforscher Dietrich Thränhardt (Universität Münster) kritisierte den Test als von „wissenschaftlicher Inkompetenz und Lebensfremdheit“ geprägt.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat sagte, dass der Fokus der Integrationsdebatte verlagert werden müsse, weg von den einschränkenden und verschärfenden Regelungen hin zur Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten.

Das Bundesinnenministerium gab inzwischen bekannt, dass „missverständliche Formulierungen und Ungenauigkeiten im Fragenkatalog“ beseitigt worden seien.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erfüllen derzeit ca. 4,8 Mio. der insgesamt knapp 7 Mio. in Deutschland lebenden Ausländer die formalen Kriterien für eine Einbürgerung. th

Weitere Informationen:
www.gruene-bundestag.de (Kleine Anfrage)
www.egora.uni-muenster.de/ pol/ personen/ thraenhardt/ bindata/ einbrgerungstest.pdf (Kritik Dietrich Thränhardt)
www.tgd.de

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