EU: Handreichung zur Familienzusammenführung

15. Mai 2014

Die Europäische Kommission hat am 3. April in Brüssel eine Handreichung für die korrekte Umsetzung der seit 2003 geltenden Familienzusammenführungsrichtlinie (2003/86/EG) vorgestellt. Der Richtlinie zufolge dürfen Familienmitglieder von Drittstaatsangehörigen, die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in der EU aufhalten und gute Aussichten auf einen langfristigen Aufenthalt haben, in die EU einreisen (vgl. Ausgabe 3/03). Mit der Handreichung (COM(2014) 210 final) will die Kommission nun sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten den in der Richtlinie garantierten Rechten und Pflichten einheitlich nachkommen. Darin werden noch einmal die Personengruppen, die korrekte Prüfung und Bearbeitung der Anträge, die von den Antragstellern zu erfüllenden Bedingungen sowie die Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten definiert. Bei einer Überprüfung der rechtlichen und praktischen Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten waren der Europäischen Kommission im Jahr 2008 zahlreiche Mängel aufgefallen (COM(2008) 610 final). Daraufhin verfasste die Kommission ein so genanntes Green Paper (COM(2011) 735 final), mit dem eine breit angelegte öffentliche Debatte zum Thema eingeleitet wurde, bei der über 120 Teilnehmende (Regierungen, Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Experten) Stellung bezogen. Die Handreichung ist das Resultat dieser Diskussion (vgl. Ausgaben 7/13, 6/13, 8/12).

Dies ist ein Beitrag der Europäischen Website für Integration: http://ec.europa.eu

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