Wie Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) bekannt gab, werden Asylanträge in Österreich zukünftig nur noch dann bearbeitet, wenn sie im Inland gestellt werden. Bisher war es auch möglich, bei österreichischen Botschaften und Konsulaten im Herkunftsland bzw. in so genannten unsicheren Drittstaaten Asyl in Österreich zu beantragen. Im Gegensatz dazu gibt es in Belgien, Deutschland, Großbritannien, Finnland, Italien und Schweden nicht die Möglichkeit, Asyl über die jeweiligen Auslandsvertretungen zu beantragen.