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Ausgabe 2
Februar/März 2000
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Deutschland: Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber

Asylbewerber, Flüchtlinge und geduldete Ausländer sollen nach Plänen der Bundesregierung wieder arbeiten dürfen. Einen entsprechenden Vorschlag brachte das Bundesministerium für Arbeit Ende Februar 2000 in eine beim Bundeskanzleramt eingerichtete Arbeitsgruppe ein. Im Gespräch ist eine Sperrfrist von zwei Jahren, nach deren Ablauf die Aufnahme einer Tätigkeit zu genehmigen ist.

Seit dem so genannten "Clever-Erlass" des Bundesarbeitsministeriums vom Mai 1997 sind Asylbewerber, Flüchtlinge und geduldete Ausländer von der Arbeitsaufnahme generell ausgeschlossen. Vor dem 1997er Erlass der Kohl-Regierung reichte die Wartezeit von drei Monaten für geduldete Asylbewerber bis zu vier Jahren für nachgezogene Familienmitglieder.

Der Arbeitsgruppe unter der Leitung des Kanzleramts gehören ferner Vertreter des Bundesinnenministeriums sowie die Ausländerbeauftragte des Bundes an. Im Laufe des Jahres 2000 sollen die rechtlichen Grundlagen für die Aufhebung des Arbeitsverbots geschaffen werden.

Betroffen von einer Neuregelung wären rund 117.000 Personen. Dem Vorschlag des Arbeitsministeriums zufolge würden 40.000 Personen sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese Gruppe lebt bereits seit zwei Jahren oder länger in Deutschland. Danach soll sich die Zahl der Asylbewerber mit Arbeitserlaubnis pro Monat um weitere 3.000 bis 3.500 Personen erhöhen.

Laut Bundesarbeitsministerium soll die Wartezeit von zwei Jahren eine "Magnetwirkung" Deutschlands auf Arbeitssuchende aus aller Welt verhindern. Gerade im schrumpfenden Arbeitsmarktsegment für gering Qualifizierte sei der Andrang von arbeitssuchenden Ausländern besonders hoch. Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie Bürger anderer EU-Staaten sollen weiterhin Vorrang bei der Stellenvergabe haben.

Insgesamt sind in Deutschland rund 520.000 Ausländer arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt damit bei 20%. In der Bundeshauptstadt Berlin beträgt die Quote sogar 35%. Hauptgrund der hohen Arbeitslosigkeit unter Ausländern ist nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) die im Vergleich zur deutschen Bevölkerung geringe Qualifikation. In den kommenden Jahren sei nicht mit einer Verbesserung der Arbeitsmarktintegration zu rechnen, da eine steigende Zahl ausländischer Kinder ins erwerbsfähige Alter nachrücke. Nur durch verstärkte Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sei eine Integration der nicht deutschen Bevölkerung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, so die BfA. sta

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