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Ausgabe 10
Dezember 2003
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Deutschland: Zukunft des Zuwanderungsgesetzes weiter ungewiss

Seit Mitte Oktober dieses Jahres versuchen die Parteien im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zum umstrittenen Zuwanderungsgesetz zu finden. Bisher kam es zu keiner Einigung. Die Verhandlungen wurden nun auf Mitte Januar vertagt.

Das Zuwanderungsgesetz war im Juli an der Ablehnung der Unionsparteien im Bundesrat zunächst gescheitert (vgl. MuB 3/03, 5/03). In den vier bisherigen Verhandlungsrunden der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe kam es jedoch zu keiner wesentlichen Annäherung der Positionen zwischen der rot-grünen Regierungskoalition und den Unionsparteien. In den ersten drei Sitzungen wurden die zentralen Bereiche des Zuwanderungsgesetzes zunächst separat diskutiert. Folgende Konfliktlinien zeichneten sich dabei ab: Im Bereich Flüchtlingspolitik lehnt die Union die im Gesetzentwurf vorgesehene Anerkennung von geschlechtsspezifischer und nicht-staatlicher Verfolgung als Asylgrund ab. Im Bereich der Arbeitsmigration fordert die Union eine ersatzlose Streichung von § 20, der die Zuwanderung von Arbeitskräften über ein Auswahlverfahren regelt. Die Union möchte an dem Anwerbestopp von 1973 festhalten. Im Bereich Integration sind die Positionen am wenigsten weit voneinander entfernt, da alle Parteien die Einführung von Integrationskursen für notwendig halten. Uneinigkeit besteht hingegen bei der Finanzierung. Die Union fordert von der Bundesregierung eine höhere Beteiligung als die bisher von Bund und Ländern vorgesehene paritätische Finanzierung. Zudem will sie eine stärkere Eigenbeteiligung der Einwanderer gesetzlich verankern.

Auf der vierten Sitzung Anfang Dezember wurde erstmals das gesamte Zuwanderungsgesetz diskutiert, es zu keiner Einigung hinsichtlich der strittigen Punkte. Die Gespräche wurden daher auf den 16. Januar 2004 vertagt. Die umstrittenen Abschnitte des Gesetzes sollen dann eventuell in einer kleineren Runde verhandelt werden.

Ob eine Einigung noch erzielt werden kann, ist weiterhin unklar. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU und Mitglied der Arbeitsgruppe im Vermittlungsausschuss Wolfgang Bosbach erklärte nach der letzten Verhandlungsrunde lediglich: „Es macht Sinn, die Gespräche fortzusetzen". Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sah dies ähnlich, betonte jedoch, dass es noch große Differenzen bei den einzelnen Punkten gebe. Auf dem Parteitag in Dresden Ende November hatten sich die Delegierten von Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, einen Kompromiss beim Zuwanderungsgesetz nur dann mitzutragen, wenn es zu einer tatsächlichen Verbesserung der Rechtslage komme. me

Weitere Informationen:
www.aufenthaltstitel.de/zuwg (Sachstand des Zuwanderungsgesetzes)

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