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Europäische Union: Pakt zu Einwanderung und Asyl angenommen

Auf dem EU-Gipfel am 15./16. Oktober in Paris haben die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten den „Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl“ angenommen. Ende Oktober einigten sich EU-Diplomaten auch auf eine „Blue Card“, eine europäische Arbeitsgenehmigung nach dem Vorbild der US-amerikanischen Green Card.

Der Einwanderungspakt wurde auf dem Gipfeltreffen in Paris feierlich angenommen. In dem Pakt sind allgemeine Leitlinien für die künftige Gestaltung der europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik formuliert. Er ist rechtlich nicht bindend, d. h. die EU-Staaten bleiben weiterhin für Einwanderungsfragen zuständig, verpflichten sich aber zu einer engeren Abstimmung untereinander. In der gemeinsamen Abschiedserklärung des Gipfels heißt es: „Der Pakt bildet nunmehr für die Union und ihre Mitgliedstaaten den Sockel für eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und der Zusammenarbeit mit den Drittstaaten.“ In dem Dokument wird Einwanderung als „eine Realität“ bezeichnet, ein Szenario der „Null-Einwanderung als unrealistisch und gefährlich“ abgelehnt. Einwanderung könne „entscheidend zum wirtschaftlichen Wachstum der Europäischen Union und derjenigen Mitgliedstaaten beitragen, die aufgrund ihrer Arbeitsmarktlage oder ihrer demografischen Situation Migranten brauchen“, heißt es weiter. Zugleich wird betont, die Union verfüge „nicht über genügend Mittel, um alle Migranten, die sich hier ein besseres Leben erhoffen, würdig aufzunehmen“. In dem Dokument werden fünf Handlungsfelder umrissen:

Steuerung legaler Einwanderung und Integration: Die Gemeinschaft will ihre Attraktivität für hoch qualifizierte Arbeitnehmer, etwa Ingenieure oder Programmierer, in der weltweiten Konkurrenz mit klassischen Einwanderungsländern wie den USA, Kanada oder Australien erhöhen. Hierfür wurde die so genannte „Blue Card“ geschaffen – eine europäische Arbeitserlaubnis (vgl. MuB 8/07). Zu einer Einigung kam es hier allerdings erst nach dem Gipfel, sodass die EU-Innenminister dies auf ihrem nächsten Treffen noch formal bestätigen müssen. Nach Vorschlag von EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla könnte die Blue Card eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben.

Für Deutschland hätte die Blue Card zunächst nur symbolische Wirkung, da die Anforderungen für eine Einwanderung in die Bundesrepublik laut Migrationssteuerungsgesetz (vgl. MuB 7/08) höher sind als die europäischen Mindestvorgaben. Für einige EU-Staaten gibt es mit der Blue Card erstmals Regeln für die Zulassung außereuropäischer Fachkräfte. Auch für Wissenschaftler und Studierende aus dem nichteuropäischen Ausland soll es einfacher werden, zumindest temporär in die EU zu kommen. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich ferner zu einem intensiveren Austausch im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik.

Umgang mit illegaler Einwanderung: Die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission sowie Herkunfts- und Transitländer sollen enger bei der Bekämpfung der illegalen Migration zusammenarbeiten. Geplant ist der Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen. Für Abschiebungen werden EU-weite Sammelflüge angeregt. In Einzelfällen soll es jedoch für undokumentierte Einwanderer möglich sein, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Massenlegalisierungen sollen ausgeschlossen werden.

Verstärkung der Grenzkontrollen: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, alle verfügbaren Ressourcen zu mobilisieren, um die Luft-, See- und Landgrenzen besser zu sichern. Geplant ist die EU-weite Einführung biometrischer Visa spätestens bis Januar 2012. Weiter soll die europäische Grenzschutz-Agentur Frontex mehr Geld bekommen (vgl. MuB 9/08).

Asylpolitik: Da zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche Unterschiede im Asylrecht bestehen, soll bis spätestens 2012 ein einheitliches Asylverfahren für Flüchtlinge geschaffen werden. In Krisenfällen sollen künftig auf „freiwilliger und koordinierter Basis“ schutzbedürftige Flüchtlinge zwischen den Mitgliedstaaten umverteilt werden können. Vor allem Malta, Griechenland, Spanien und Italien hatten wiederholt mehr Solidarität der EU beim Umgang mit Ankömmlingen aus Drittstaaten gefordert (vgl. MuB 8/06, 2/02).

Beziehung zu Drittstaaten: Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern soll ausgebaut werden. Legale Zuwanderungsmöglichkeiten sollen geschaffen werden, die zugleich die Abwanderung von gut ausgebildeten Arbeitskräften verhindern (Braindrain). Im Gegenzug sollen sich die Drittstaaten an der Bekämpfung illegaler Einwanderung beteiligen. Das Instrument der „zirkulären Migration“ soll schneller eingeführt werden, d. h. Einwanderer aus Entwicklungsländern erhalten eine befristete Arbeitserlaubnis, um mit dem erworbenen Wissen anschließend in ihren Herkunftsländern zu einer besseren Entwicklung beizutragen.

Fazit: Im Wesentlichen ist der Pakt eine Fortführung der bisherigen Einwanderungspolitik auf EU-Ebene. Der aktuelle EU-Arbeitsplan (2004-09), das Haager Programm (vgl. MuB 9/04), läuft Ende 2009 aus. In dem Nachfolgeprogramm sollen ab 2010 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Pakts verabschiedet werden. Die EU-Kommission verpflichtet sich, einen jährlichen Bericht zur Entwicklung der Einwanderungspolitik in Europa herauszugeben.

Reaktionen: Die Verabschiedung des Einwanderungspakts stieß auf scharfe Kritik, insbesondere was die Grenzkontrollen und die Asylpolitik betrifft. Am Rande des Gipfels protestierten mehrere Tausend Vertreter von etwa 300 Nichtregierungsorganisationen aus Europa und Afrika gegen den Einwanderungspakt. Der Europareferent der deutschen Flüchtlingsorganisation Pro Asyl Karl Kopp kritisierte: „Bundeskanzlerin Merkel und ihre Kollegen schließen jetzt einen Pakt gegen den Flüchtlingsschutz, der vor allem ein Ziel verfolgt: um die Festung Europa noch eine zweite Wallanlage zu errichten“. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR forderte, dass die verstärkten Kontrollen an den EU-Außengrenzen nicht den Zugang zum Flüchtlingsschutz einschränken dürfen. Die Grünen-Abgeordnete im Europäischen Parlament Angelika Beer sagte, das Übereinkommen sei „ein Pakt für noch mehr Abschottung und Abschiebung in der EU“. Frontex bekomme mehr Handlungsspielraum und die Kontrollmöglichkeiten der Parlamente blieben ungeklärt. me

Weitere Informationen
ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/doc_13440_08_en.pdf (Pakt)
www.proasyl.de/de/presse/index.html

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