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EU-Kommission schlägt „Blue Card“ für Einwanderer vor

Um dem zunehmenden Fachkräftemangel auf dem europäischen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, plant die EU die Einführung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Vorbild der US-amerikanischen Green Card. Qualifizierte Einwanderer könnten demnach in Zukunft eine „Blue Card“ beantragen.

EU-Justizkommissar Franco Frattini unterbreitete den Innenministern der Mitgliedsländer am 23. Oktober bei der Einwanderungskonferenz in Lissabon einen entsprechenden Vorschlag. Europa solle attraktiver für Fachkräfte werden. Da die Arbeitsmarktbedürfnisse in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, solle das gemeinsame System nicht zu starr sein, gleichzeitig aber eine spürbare Harmonisierung ermöglichen, so Frattini weiter. Rund 20 Mio. Einwanderer seien nach Studien der EU-Kommission in den kommenden 13 Jahren höchstens notwendig. Migranten aus Asien und Afrika sollen bevorzugt werden, da sie gegenwärtig von legalen Einwanderungsmöglichkeiten am meisten ausgeschlossen werden.

Nach Frattinis Angaben soll die Arbeitserlaubnis zunächst für zwei Jahre gelten, danach kann sie verlängert werden. Nach fünf Jahren soll eine permanente Aufenthaltsgenehmigung gewährt werden. Um mobile Fachkräfte nicht zu bestrafen, soll es möglich sein, die Aufenthaltsdauer in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammenzurechnen. Der Kommission zufolge sind derzeit nur 5 % der Einwanderer in die EU Fachkräfte.

Zur Auswahl der Arbeitskräfte ist ein Schnellverfahren vorgesehen, für das überall in der EU die gleichen Voraussetzungen gelten sollen. Interessenten müssen einen Nachweis der beruflichen Qualifikation und einen Arbeitsvertrag in einem EU-Staat vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das zu erwartende Gehalt über dem geltenden Mindestlohn liegt. Zum Vergleich: In Deutschland muss ein Zuwanderer in leitender Angestelltenposition derzeit mindestens 85.500 Euro pro Jahr verdienen, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (vgl. MuB 6/07, 7/07).

Für junge Arbeitnehmer wie etwa Absolventen von europäischen Hochschulen soll es besondere Programme geben. Demnach könnten sie einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn sie eine Arbeitsstelle nachweisen. Deutschland sei neben Italien und Ungarn eines der Länder, die aufgrund der demographischen Entwicklung besonders von der „Blue Card“ profitieren könnten, so Frattini.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) lehnte die Pläne für eine „Blue Card“ ab. Deutschland könne nicht „massenhaft ausländische Arbeitnehmer holen, nur weil wir sie im Moment gerade einmal brauchen“. Glos verwies darauf, dass es noch „ein sehr großes Reservoir an nicht ausgeschöpfter Arbeitskraft“ in Deutschland gebe. Viele junge Menschen suchten eine Ausbildungs- und Arbeitsstelle. Er halte es für sinnvoller, die Freizügigkeit für bestimmte Berufsgruppen wie Ingenieure und Techniker aus den zehn neuen EU-Ländern vorzuziehen (vgl. MuB 7/07). Ausweichend äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Sie sagte, die Bundesregierung arbeite ohnehin an gezielten Programmen, um Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) betonte, abgesehen von Spitzenkräften sollten Deutsche bei der Stellenbesetzung grundsätzlich Vorrang haben. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz nannte den Vorschlag, mehrere Millionen Einwanderer in die EU zu holen, „sehr befremdlich“. Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner dagegen nannte den Vorschlag Frattinis interessant. Auch der FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff begrüßte, dass in der EU „nun endlich eine Diskussion über Zuwanderung“ stattfinde. Gerade Deutschland brauche mehr hochqualifizierte Einwanderer. Die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen Thea Dückert lobte die Initiative der EU-Kommission ebenfalls. Sie zeige, dass Deutschland mit seiner Abschottungsstrategie in Europa „zunehmend isoliert“ sei. Auch der Fraktionsführer der Linken Oskar Lafontaine bezeichnete die „Blue Card“ als einen „Schritt in die richtige Richtung“.

Die deutsche Wirtschaft begrüßte den Vorstoß grundsätzlich. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Martin Wansleben sagte: „Es ist gut, dass die EU eine verstärkte Debatte über Erleichterungen bei der Arbeitsmigration anstößt - auch wenn die Entscheidung letztlich bei den Mitgliedstaaten verbleiben sollte.“

In der EU ist die Zuwanderung aus Drittstaaten bisher nicht einheitlich geregelt. Mit Verweis auf die angespannte Arbeitsmarktlage hatte sich in der Vergangenheit vor allem Deutschland gegen eine EU-weite Regelung gewehrt (vgl. MuB 10/06). chw

Weitere Informationen:
ec.europa.eu/justice_home/index_de.htm

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