Schweiz: Flucht vor Zwangsheirat ist ein Asylgrund
Die Flucht vor einer geplanten Zwangsheirat kann ein Asylgrund sein, so ein
Grundsatzurteil der Schweizer Asyl-Rekurskommission. Sie widersprach damit dem
Bundesamt für Migration (BFM). Eine Äthiopierin, die vor ihrem gewalttätigen
zukünftigen Ehemann in die Schweiz geflohen war, hatte Beschwerde gegen
das BFM eingelegt, als sie abgeschoben werden sollte. Mit der Verweigerung der
Eheschließung hätte die Frau gegen grundlegende Traditionen ihres
Herkunftslandes verstoßen, daher könne ihr nach ihrer Rückkehr
erneute Verfolgung drohen, so die Begründung der Kommission. Damit habe
die Frau ein flüchtlingsrelevantes Motiv und ein Anrecht auf Asyl.
EU / Ukraine: Freihandelszone und Visa-Abkommen
Die Ukraine soll mit Hilfe eines „neuen verstärkten Abkommens“
näher an die EU herangeführt werden. Ziel des auf einem Gipfeltreffen
Ende Oktober in Helsinki unterzeichneten Abkommens ist die Bildung einer Freihandelszone.
Ferner wurden Abkommen zur Reiseerleichterung und zur Rückübernahme
illegal eingereister Migranten unterzeichnet. Nachdem die Ukraine bereits 2005
die Visapflicht für EU-Bürger abgeschafft hat, verpflichtet sich nun
die EU, den bürokratischen Aufwand bei Kurzvisa für ukrainische Bürger
zu verringern. Innerhalb einer Frist von 10 Tagen soll über Kurzvisa-Anträge
entschieden werden. Darüber hinaus soll bestimmten Personengruppen (z.
B. Studenten, Journalisten, Fernfahrer, Geschäftsleute) die Ausstellung
von Mehrfachvisa erleichtert werden. Im Gegenzug stimmte die ukrainische Regierung
einem Rückübernahmeabkommen zu.
ec.europa.eu/comm/external_relations/ukraine/intro/index.htm
EU: Umgang mit der Freizügigkeit für Bulgaren
und Rumänen
Mit unterschiedlichen Arbeitsmarktregelungen reagieren die EU-Staaten auf den
Beitritt Rumäniens und Bulgariens am 1. Januar 2007. Die bisherigen EU-Mitgliedstaaten
können rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmern den Zugang zu den
eigenen Arbeitsmärkten bis maximal Ende 2011 beschränken. Während
Polen seinen Arbeitsmarkt komplett öffnen will, kündigten Deutschland
und Irland eine vollkommene Schließung an. In Frankreich sollen Rumänen
und Bulgaren Zugang zum Arbeitsmarkt in 61 Berufszweigen bekommen, u. a. im
Baugewerbe und in der Gastronomie. Großbritannien will den Zugang nur
für gering qualifizierte Arbeitnehmer beschränken. Die Regierungen
Bulgariens und Rumäniens kritisierten die angekündigten Maßnahmen.
Bulgarien kündigte an, den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt ebenfalls zu beschränken
(vgl. MuB 3/04,
2/06).
www.euractiv.com/
Kurzdossiers Freizügigkeit: www.focus-migration.de
Frankreich: Muslime klagen gegen Entlassung
Zwischen Mai 2005 und November 2006 hat die Polizeipräfektur Seine-Saint-Denis
(Region Paris) mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken insgesamt 72 muslimischen
Mitarbeitern des Pariser Flughafens Roissy das Zugangsrecht zum Flughafengelände
entzogen. Sie verloren dadurch ihren Arbeitsplatz. Als Grund führte die
Behörde Kontakte zu radikalen Islamisten an. Zwölf der Betroffenen
haben dagegen geklagt. Daraufhin zog die Behörde in zwei Fällen das
Zugangsverbot noch vor der Urteilsverkündung zurück. Das zuständige
Verwaltungsgericht in Cergy (Val-d’Oise) bestätigte das Verbot in
acht der übrigen zehn Fälle. Zwei weitere dürfen infolge des
Gerichtsentscheids wieder auf dem Flughafengelände arbeiten. Das Innenministerium
hat gegen die Entscheidung Klage eingereicht. Die Anwälte der muslimischen
Arbeiter klagen ebenfalls wegen religiöser Diskriminierung.
EU/USA: Stärkere Kooperation
Die Europäische Union und die USA streben eine bessere Zusammenarbeit im
Anti-Terror-Kampf an. Darauf einigten sich EU-Justiz- und Sicherheitskommissar
Franco Frattini und der US-amerikanische Justizminister Alberto Gonzales (Republikaner)
in Washington. Zugunsten einer effizienteren Kooperation wurde eine „Kontaktgruppe“
gegründet. Auch im Hinblick auf illegale Migration und Menschenhandel wolle
man verstärkt kooperieren. Dazu soll der Daten- und Informationsaustausch
vereinfacht werden.
ec.europa.eu/commission_barroso/frattini/doc/2006/speech_06_11_06_en.pdf