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Ausgabe 6
Juli 2000
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Deutschland: Nach Green Card nun Blue Card

Wie erwartet stimmte der Bundesrat am 14. Juli 2000 den Verordnungen zur Green Card zu, mit der bis zu 20.000 Computerspezialisten aus Nicht-EU-Ländern unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten können (vgl. MuB 2/2000, 3/2000 und 4/2000).

Die vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates vorgelegten Nachbesserungsforderungen wurden abgelehnt. Beispielsweise sollte das geforderte Mindesteinkommen von 100.000 DM auf 75.000 DM brutto pro Jahr gesenkt werden. Auch die Verlängerungsmöglichkeit der Arbeitserlaubnis über 5 Jahre hinaus, wie sie der Ausschuss vorgeschlagen hatte, wird es vorläufig nicht geben.

In den vergangenen Monaten waren bei der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, die eine spezielle Jobbörse für ausländische Fachleute aus der Informationstechnologie eingerichtet hat, über 17.500 Anfragen eingegangen (siehe Box). Die meisten Anfragen kamen aus Indien, gefolgt von Pakistan und Algerien.

Parallel dazu entwickelte Bayern Anfang Juli ein so genanntes „Blue Card"-Programm, das am 4. Juli von der bayerischen Landesregierung beschlossen wurde. Die Vergabe der Blue Card soll stärker am Arbeitsmarkt ausgerichtet sein und ist von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses abhängig: „Wer arbeitslos wird, muss wieder ausreisen, wenn er der Sozialkasse zur Last fällt", so der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU). Bayern will damit verhindern, dass „falsche Signale" vom Gesetzgeber in Richtung Zuwanderung ausgehen.

Per Verwaltungsanweisung sollen die blauen Karten unbürokratisch an Spezialisten vergeben werden. Bayern will die Blue Card nicht nur auf Experten aus dem Bereich der Informationstechnologie beschränken, sondern berufsoffen an der Arbeitskräftenachfrage orientieren. Anders als bei der Green Card-Initiative der Bundesregierung, der die Länderkammer zustimmen musste, hält Beckstein das bayerische Modell nicht für zustimmungspflichtig. Die bayerischen Grünen kritisierten den Vorstoß der CSU: „Wenn Zuwanderung als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und humanitär unabweisbar bezeichnet wird, klingt das gut. Im gleichen Atemzug ist jedoch davon die Rede, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen", kritisierte Landeschef Jerzy Montag.

Bremen, Niedersachsen und Hessen schlossen sich der Initiative Bayerns bereits an. Im hessischen Wiesbaden kritisierten SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Vorstoß als „unausgegoren" und sprachen von einer „Hire-and-Fire-Politik". Denn nach Verlust des Arbeitsplatzes sollen Blue Card-Inhaber lediglich noch zwei bis drei Monate im Land bleiben dürfen, um sich eine neue Stelle zu suchen. Gelingt ihnen dies nicht, müssen sie Deutschland verlassen. Einen Anspruch auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe gibt es nicht. Auch Schleswig-Holstein steht der Blue Card nicht ablehnend gegenüber. as

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