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Kurzmeldungen – Europa

Türkei: Regierung plant Lockerung des Kopftuchverbotes
Frauen sollen künftig türkische Bildungseinrichtungen mit bedecktem Kopf besuchen dürfen. Burkas und andere Ganzkörpergewänder bleiben weiterhin verboten. Auf einen solchen Passus in dem Entwurf einer neuen türkischen Verfassung einigte sich der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan mit seiner Regierungspartei AKP (islamisch-konservativ) Mitte September. Danach dürfe niemandem eine höhere Ausbildung nur wegen seiner Kleidung verweigert werden. Oppositionsgruppen sehen in der Abschaffung des Kopftuchverbots jedoch eine Stärkung des Islams und eine Aufweichung der laizistischen Prinzipien der Republik.
www.bpb.de/publikationen/4T73UF,0,0,Die_Kopftuchdebatte_in_der_T%FCrkei.html

EU: Abbau der Grenzkontrollen
Neun neue EU-Mitgliedstaaten sollen früher der grenzfreien Schengen-Zone beitreten als bisher vorgesehen. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sollen die Land- und Seegrenzen nicht erst zum 1. Januar 2008, sondern bereits in der Woche vor Weihnachten öffnen. Davon zunächst ausgeschlossen sind Passkontrollen auf Flughäfen, die erst im März 2008 abgeschafft werden. Dies kündigte die portugiesische Ratspräsidentschaft Anfang Oktober an. Formell soll im November beschlossen werden, ob die künftigen Schengen-Staaten den Sicherheitsanforderungen des Abkommens gerecht werden und damit zum erweiterten Schengen-Gebiet gehören dürfen. Von den zehn im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten werden Zyperns Grenzkontrollen erst ein Jahr später fallen. Rumänien und Bulgarien, seit Anfang 2007 EU-Mitglieder, sind ebenfalls noch nicht dabei. Bis auf Großbritannien und Irland gehören sämtliche EU-Mitglieder der Schengen-Zone an, zuzüglich Norwegen und Island.
ec.europa.eu/justice_home/fsj/freetravel/frontiers/fsj_freetravel_schengen_de.htm

EU-Richtlinie: Künftig Abschiebehaft bis zu 18 Monaten möglich
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat umfassende Änderungen der bereits 2005 von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinie über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in Europa aufhalten, beschlossen. Einem entsprechenden Bericht stimmte der Ausschuss am 12. September zu. Demnach wird u. a. die mögliche Dauer der Abschiebehaft verdreifacht; der ursprüngliche Richtlinienvorschlag hatte eine maximale Haftdauer von sechs Monaten vorgesehen. Andererseits votierten die Abgeordneten für eine justizielle Überprüfung der Inhaftierung und verlängerten die Frist für die freiwillige Rückkehr, bevor eine Abschiebungsanordnung ergehen kann. Außerdem wurde die Stellung von besonders Schutzbedürftigen (z. B. Minderjährige, Behinderte, Ältere, Alleinerziehende und Gewaltopfer) verbessert. Ihnen gegenüber sollen Zwangsmaßnahmen grundsätzlich vermieden, d. h. die vorübergehende Inhaftierung von Minderjährigen gänzlich ausgeschlossen werden. Im November soll auch das Plenum des Europäischen Parlamentes über die Änderungen abstimmen. Da das Parlament bei der vorgelegten Richtlinie (vgl. MuB 8/05) eine Mitentscheidungskompetenz besitzt, werden bis zu ihrem Inkrafttreten schwierige Verhandlungen mit dem Ministerrat erwartet. Zahlreiche Einzelstaaten, darunter Deutschland, streben eine wesentlich restriktivere Ausrichtung der Richtlinie an.
eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0391de01.pdf (Richtlinienentwurf)
prelex.europa.eu (Gang der Gesetzgebung)

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