Türkei: Regierung plant Lockerung des Kopftuchverbotes
Frauen sollen künftig türkische Bildungseinrichtungen mit bedecktem
Kopf besuchen dürfen. Burkas und andere Ganzkörpergewänder bleiben
weiterhin verboten. Auf einen solchen Passus in dem Entwurf einer neuen türkischen
Verfassung einigte sich der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip
Erdogan mit seiner Regierungspartei AKP (islamisch-konservativ) Mitte September.
Danach dürfe niemandem eine höhere Ausbildung nur wegen seiner Kleidung
verweigert werden. Oppositionsgruppen sehen in der Abschaffung des Kopftuchverbots
jedoch eine Stärkung des Islams und eine Aufweichung der laizistischen
Prinzipien der Republik.
www.bpb.de/publikationen/4T73UF,0,0,Die_
EU: Abbau der Grenzkontrollen
Neun neue EU-Mitgliedstaaten sollen früher der grenzfreien Schengen-Zone
beitreten als bisher vorgesehen. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die
Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sollen die Land- und
Seegrenzen nicht erst zum 1. Januar 2008, sondern bereits in der Woche vor Weihnachten
öffnen. Davon zunächst ausgeschlossen sind Passkontrollen auf Flughäfen,
die erst im März 2008 abgeschafft werden. Dies kündigte die portugiesische
Ratspräsidentschaft Anfang Oktober an. Formell soll im November beschlossen
werden, ob die künftigen Schengen-Staaten den Sicherheitsanforderungen
des Abkommens gerecht werden und damit zum erweiterten Schengen-Gebiet gehören
dürfen. Von den zehn im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen
Mitgliedstaaten werden Zyperns Grenzkontrollen erst ein Jahr später fallen.
Rumänien und Bulgarien, seit Anfang 2007 EU-Mitglieder, sind ebenfalls
noch nicht dabei. Bis auf Großbritannien und Irland gehören sämtliche
EU-Mitglieder der Schengen-Zone an, zuzüglich Norwegen und Island.
ec.europa.eu/justice_home/fsj/
EU-Richtlinie: Künftig Abschiebehaft bis zu 18 Monaten
möglich
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen
Parlaments hat umfassende Änderungen der bereits 2005 von der EU-Kommission
vorgelegten Richtlinie über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen,
die sich illegal in Europa aufhalten, beschlossen. Einem entsprechenden Bericht
stimmte der Ausschuss am 12. September zu. Demnach wird u. a. die mögliche
Dauer der Abschiebehaft verdreifacht; der ursprüngliche Richtlinienvorschlag
hatte eine maximale Haftdauer von sechs Monaten vorgesehen. Andererseits votierten
die Abgeordneten für eine justizielle Überprüfung der Inhaftierung
und verlängerten die Frist für die freiwillige Rückkehr, bevor
eine Abschiebungsanordnung ergehen kann. Außerdem wurde die Stellung von
besonders Schutzbedürftigen (z. B. Minderjährige, Behinderte, Ältere,
Alleinerziehende und Gewaltopfer) verbessert. Ihnen gegenüber sollen Zwangsmaßnahmen
grundsätzlich vermieden, d. h. die vorübergehende Inhaftierung von
Minderjährigen gänzlich ausgeschlossen werden. Im November soll auch
das Plenum des Europäischen Parlamentes über die Änderungen abstimmen.
Da das Parlament bei der vorgelegten Richtlinie (vgl. MuB 8/05)
eine Mitentscheidungskompetenz besitzt, werden bis zu ihrem Inkrafttreten schwierige
Verhandlungen mit dem Ministerrat erwartet. Zahlreiche Einzelstaaten, darunter
Deutschland, streben eine wesentlich restriktivere Ausrichtung der Richtlinie
an.
eurlex.europa.eu/
prelex.europa.eu (Gang der Gesetzgebung)