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Ausgabe 5
Juni 2000
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Spanien: Beteiligung an Legalisierungsprogramm höher als erwartet

An der Legalisierungskampagne der spanischen Regierung (vgl. MuB 7/99) nehmen weitaus mehr irreguläre Migranten teil, als zunächst angenommen wurde. Allein in den ersten zwei Monaten der vom 21. März bis 31. Juli 2000 laufenden Meldefrist kamen rund 126.000 Betroffene zu den Anlaufstellen bei Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften.

Bei Beginn der Kampagne rechneten Vertreter der Regierung und der Solidaritätsverbände mit etwa 70.000 bis maximal 100.000 Antragstellern. Mittlerweile gehen die zuständigen Behörden und Verbände bis zum Ablauf des viermonatigen Regularisierungsprozesses von 150.000 bis 200.000 Antragstellern aus. Vertreter der konservativen Volkspartei (PP), die seit den Wahlen am 12. März dieses Jahres allein regiert, sehen die Ursache für die weitaus höhere Zahl der Interessenten in einem so genannten „Sogeffekt". Das im europäischen Vergleich liberale Regularisierungsgesetz spreche sich in Auswanderungsregionen herum und locke mehr Personen nach Spanien.

Das Gesetz, das am 21. Februar 2000 in Kraft trat, ist Teil eines umfassenden Reformpaketes, das im Laufe des Jahres 1999 von allen im spanischen Parlament vertretenen Parteien zunächst konsensual ausgearbeitet wurde. Die Annahme des Paketes im November 1999 erfolgte jedoch ohne die Stimmen der PP. Im darauf folgenden Wahlkampf argumentierte die Volkspartei, dass das Gesetz gegen europäische Vereinbarungen in der Migrationspolitik verstoßen würde. Ministerpräsident José María Aznar (PP) kündigte damals bereits an, wesentliche Teile des Reformpaketes, v.a. im Bereich der Rechte für irreguläre Migranten, nach einem Wahlsieg zurückzunehmen (vgl. MuB 2/00).

Migrantenhilfsorganisationen, Oppositionsparteien und Gewerkschaften widersprechen der Argumentation des „Sogeffekts". Laut Regularisierungsgesetz müssen irreguläre Migranten nachweisen, dass sie sich bereits vor dem 1. Juni 1999 in Spanien aufgehalten haben. Allerdings ist eine Regularisierung des Aufenthaltsstatus auch nach Ablauf des bis Ende Juli 2000 laufenden Prozesses möglich. Gemäß Artikel 29(3) des neuen Ausländer- und Regularisierungsgesetzes kann ein „temporärer Aufenthaltsstatus" (90 Tage bis fünf Jahre, verlängerbar) dann beantragt werden, wenn der Bewerber einen 2-jährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien nachweisen kann und zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Gemeinde gemeldet ist. Vor allem dieser Artikel führe nach Ansicht der spanischen Regierung zum Anstieg der illegalen Einwanderung.

Auch die Aufgriffszahlen sprechen für einen Anstieg der illegalen Einwanderung nach Spanien. So nahm die spanische Polizei in der andalusischen Küstenprovinz Cádiz allein im Frühjahr dieses Jahres 3.566 irreguläre Migranten vorübergehend fest. Im ganzen Jahr 1999 betrug die Aufgriffszahl dort 2.681 Personen. Das spanisch-marokkanische Bündnis „Manifest der beiden Ufer" zählte 120 Personen, die beim Versuch der überquerung der Meerenge von Gibraltar seit Jahresbeginn 2000 ums Leben gekommen sind. Insgesamt wurden 1 Mio. Menschen 1999 an Spaniens Grenzen abgewiesen.

Die Regierung unter Ministerpräsident Aznar kündigte eine Bekämpfung der irregulären Einwanderung auf zwei Ebenen an. Zum einen versprach Aznar seinem marokkanischen Amtskollegen, dem Sozialisten Abderrahmane Youssoufi, Milliardeninvestitionen zur Erhöhung des Lebensstandards vor allem in Nordmarokko. Zum anderen kündigte er, wie bereits im Wahlkampf, eine änderung der Ausländergesetze an. Am 14. Juni 2000 übergab Innenminister Jaime Mayor (PP) den im Parlament vertretenen Parteien einen Gesetzentwurf der Regierung. 56 der insgesamt 63 Artikel des Ausländer- und Regularisierungsgesetzes würden demnach geändert, der Artikel 29(3) ersatzlos gestrichen werden. Auch der Artikel zur rechtlichen Gleichstellung von Ausländern und Spaniern würde dahingehend modifiziert werden, dass nicht mehr die spanische Verfassung, sondern Ausführungsgesetze und internationale Verträge die rechtliche Stellung der Einwanderer regeln. Auch die Bestrafung von Transportunternehmen, die irreguläre Migranten befördern („carrier sanctions") ist vorgesehen. Die Zustimmung des Parlaments gilt als sicher, da die regierende PP über eine absolute Mehrheit verfügt. sta

Das Regularisierungsgesetz ist online verfügbar unter: www.boe.es/sumarios/2000-01-12/

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