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Ausgabe 10
Dezember 2003
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Länderprofil: Spanien

Spanien hat sich im Laufe der 1980er, vor allem aber seit Anfang der 1990er Jahre von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland entwickelt. Neben der Kolonialmigration vom 16. bis 19. Jahrhundert verließen auch noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hunderttausende Spanier ihr Land. In den 1950er bis 1970er Jahren wanderten rund 826.000 Spanier nach Lateinamerika aus. Allein in den 1960er Jahren emigrierten etwa 650.000 nach Mittel- und Westeuropa, um dort als Gastarbeiter in der boomenden Industrie zu arbeiten. Das Ende der Franco-Diktatur, das Einsetzen eines Demokratisierungsprozesses sowie der wirtschaftliche Aufschwung veranlassten zahlreiche Emigranten zur Rückkehr.

Der Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1986 und das daraufhin nochmals verstärkte Wirtschaftswachstum erhöhten die Attraktivität Spaniens nicht nur für Rückkehrer, sondern auch für Einwanderer aus Afrika, Asien und Lateinamerika.

[Grafik]

Ausländische Bevölkerung: Die offizielle Statistik beziffert die Zahl der Ausländer mit permanentem oder temporärem Aufenthaltsstatus in Spanien auf rund 1,3 Mio. (Stand: 31.12.2002). Dies entspricht einem Anteil von 3,2% der Gesamtbevölkerung Spaniens und damit mehr als dem Fünffachen der ausländischen Wohnbevölkerung im Jahr 1985 (ca. 242.000). Das Nationale Statistische Institut (INE) geht in einer im August 2003 veröffentlichten Projektion davon aus, dass der Ausländeranteil im Jahr 2010 zwischen 9% und 12% liegen wird.

Während bis 1994 noch Bürger aus mittel- und westeuropäischen Staaten - allen voran Briten, Deutsche und Franzosen - die Mehrheit der ausländischen Wohnbevölkerung stellten, sind es seit Mitte der 1990er Jahre vor allem Marokkaner und neuerdings auch Kolumbianer und Ecuadorianer (siehe Tabelle). Zum Jahresende 2002 stellten Bürger aus afrikanischen Staaten mit 27,7% die größte Gruppe der ausländischen Wohnbevölkerung, wobei mehr als drei Viertel der Afrikaner aus Marokko stammten. 27,5% der Ausländer waren Lateinamerikaner, gefolgt von Bürgern aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (27,4%) sowie Bürgern aus sonstigen europäischen Staaten (8,1%) und Asien (7,9%).

Hauptansiedlungsgebiete der Ausländer in Spanien sind die Hauptstadt Madrid (20,6%) sowie die Regionen Katalonien (17,9%) und Andalusien (12,4%). Bürger aus EWR-Staaten siedeln sich größtenteils in den touristisch attraktiven Küstenregionen sowie auf den Balearen und Kanaren an. Lateinamerikaner leben vor allem in den Ballungszentren, Marokkaner und andere Nordafrikaner siedeln sowohl dort als auch in ländlichen Regionen, in denen sie etwa auf Großplantagen der spanischen Agrarindustrie Arbeit finden.

Einwanderungspolitik: Bis 1985 gab es in Spanien kein Ausländergesetz, sondern lediglich Dekrete und Sonderregelungen für Bürger aus Staaten der „hispanischen Gemeinschaft". Auch nach der Verabschiedung eines Ausländergesetzes im Juli 1985 blieb die Rechtslage für viele in Spanien lebende Ausländer sehr unsicher. Daraus resultierte ein kontinuierliches Wachstum der illegal anwesenden Bevölkerung. Die spanische Regierung reagierte mit mehreren Regularisierungsprogrammen, die insgesamt rund 350.000 Ausländern einen legalen Aufenthaltsstatus verschafften (1991: 109.135; 1996: ca. 23.000; 2000: 137.454; 2001: ca. 80.000; vgl. MuB 5/00 und 7/00).

Ein Ende 1999 verabschiedetes und im europäischen Vergleich relativ liberales Ausländergesetz wurde im Jahr 2000 verschärft, nachdem die konservative Volkspartei (PP) bei den Parlamentswahlen die absolute Mehrheit erhalten hatte. Die Bekämpfung illegaler Einwanderung und der Versuch der Steuerung erwünschter Arbeitsmigration durch Kontingente standen während der letzten Jahre im Vordergrund der spanischen Migrationspolitik. Dies drückt sich auch in einer erneuten Reform des Ausländergesetzes aus, die voraussichtlich zum 1. Januar 2004 in Kraft treten wird (vgl. MuB 8/03).

Flucht und Asyl: In Spanien wird Asyl entweder nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder aufgrund von humanitären und sonstigen Schutzgründen gewährt. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten ist die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge relativ gering. Seit Mitte der 1990er Jahre werden pro Jahr etwa 4.000 bis 7.000 Asylanträge gestellt. Die Zahl der Asylanträge im Jahr 2002 lag bei 5.397, die Zahl der insgesamt betroffenen Personen bei 6.309 (inklusive Familienangehörige der Antragsteller). Dies ist etwa ein Drittel weniger als im Vorjahr. Asylbewerber vom afrikanischen Kontinent stellten 2002 46,6% der Asylanträge (davon etwa die Hälfte aus Nigeria), gefolgt von Lateinamerikanern (38%, v.a. Kubaner und Kolumbianer), Osteuropäern (8,9%) und Asiaten (6,4%).

Drei Viertel der Anträge wurden erst nach der Einreise im Inland gestellt, ein Viertel direkt bei der Einreise an den spanischen Grenzen.

Die Anerkennungsquote lag 2002 bei 3,4% der gestellten Anträge. Ein Asylantrag kann allerdings auf mehrere Personen laufen - einen Antragsteller und dessen Familienangehörige. Im Hinblick auf die Zahl der Asylsuchenden bedeutet dies, dass 4,8% der betroffenen Personen Asyl erhielten (2001: 4,5% bzw. 6,1%).

Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Das spanische Staatsbürgerschaftsrecht basiert auf dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Ausländische Staatsbürger können die spanische Staatsangehörigkeit nach mehrjährigem legalen Aufenthalt erwerben.

Im Allgemeinen gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren als Voraussetzung für den Erwerb der spanischen Staatsangehörgkeit. Anerkannte Flüchtlinge können sich nach fünf Jahren einbürgern lassen. Bürger aus lateinamerikanischen Staaten, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal sowie sephardische Juden haben nach einem legalen Aufenthalt von zwei Jahren einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Eine einjährige Aufenthaltsdauer gilt u.a. für folgende Personengruppen: ausländische Ehepartner und im Ausland geborene Kinder bzw. Enkelkinder spanischer Staatsbürger sowie in Spanien geborene Kinder ausländischer Eltern, wenn sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft soll im Regelfall vermieden werden. Zwischen Spanien und zahlreichen lateinamerikanischen Staaten bestehen jedoch Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mehrfacher Staatsbürgerschaft.

Im Jahr 2002 erhielten 21.810 Ausländer die spanische Staatsbürgerschaft. Dies ist ein Anstieg von 30,3% gegenüber dem Vorjahr (2001: 16.743 Einbürgerungen). Nahezu zwei Drittel der Eingebürgerten kamen aus Lateinamerika (63,1%), gefolgt von Afrikanern (19,9%), Asiaten (9,3%) und Europäern (7%). Die wichtigsten Herkunftsländer der eingebürgerten Ausländer sind Peru und Marokko (jeweils 14,3%), die Dominikanische Republik (13,2%), Kolumbien (5,8%) und Ecuador (5,4%).

Illegale Migration und Grenzschutz: Aufgrund seiner geographischen Lage in direkter Nähe zum afrikanischen Kontinent, aber auch angesichts der kulturellen und sozialen Verbindungen zu Lateinamerika entwickelte sich Spanien im Laufe der 1990er Jahre zu einem wichtigen Zielland illegaler Einwanderung. Ein Großteil dieser Migranten reist zwar legal nach Spanien ein, bleibt dann aber nach Ablauf des Visums im Land (visa-overstayers). Daher verpflichtete die spanische Regierung Transportunternehmen zur Herausgabe von Passagierdaten (vgl. MuB 08/03).

Zur Reduzierung der illegalen Einreisen haben die spanischen Behörden weitere Maßnahmen ergriffen. Um die Städte Ceuta und Melilla, spanische Exklaven auf dem afrikanischen Kontinent, wurden seit Mitte der 1990er Jahre Hochsicherheitszäune errichtet, der Grenzschutz an der spanischen Südküste wurde Ende der 1990er Jahre technisch und personell aufgerüstet (vgl. MuB 02/98). Seit Sommer 2002 ist an der Meerenge von Gibraltar ein Überwachungssystem installiert, das Boote mit Migranten bereits kurz nach dem Ablegen von der marokkanischen Küste erkennt. Dieses System soll auf weitere Küstenstriche, einschließlich Kanarische Inseln, ausgeweitet werden. Auch gemeinsame Patrouillen von marokkanischen und spanischen Grenzschützern sind geplant.

Obgleich illegale Einreisen zahlenmäßig kaum erfassbar sind, deutet einiges darauf hin, dass sich die illegale Einwanderung auf dem Seeweg trotz der ergriffenen Maßnahmen im Laufe der letzten Jahre auf hohem Niveau stabilisiert hat (seit 2000 etwa 16.000 bis 19.000 Aufgriffe pro Jahr). Statt einer Reduzierung der illegalen Einreisen ist vielmehr eine Verschiebung der Migrationsrouten von der Meerenge hin zur südostandalusischen Küste und zu den Kanarischen Inseln zu beobachten.

Ausblick: Spanien hat sich de facto zum Einwanderungsland entwickelt. Durch das Wachstum der ausländischen Wohnbevölkerung haben sich die Netzwerke zwischen den Herkunftsländern und dem Zielland Spanien derart ausgeweitet, dass mit einem weiteren Zuwachs der Einwanderung zu rechnen ist. Außerdem werden ausländische Arbeitskräfte in vielen Sektoren der spanischen Wirtschaft, vor allem in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättenbereich sowie anderen Dienstleistungen benötigt. Seitens der Behörden sind jedoch umfangreiche Maßnahmen zur Integration der ausländischen Bevölkerung notwendig, wenn es nicht erneut zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen wie im andalusischen El Ejido im Frühjahr 2000 kommen soll. Im Spätsommer 2003 häuften sich erneut Meldungen zu Übergriffen gegen Ausländer in dieser Region. sta

Weitere Informationen im Internet:
www.extranjeria.info
http://dgei.mir.es/en/index.html
www.migrationinformation.org/Profiles/display.cfm?ID=97

In dieser Reihe bisher erschienen:
Japan (MuB 4/03), Polen (MuB 5/03), Frankreich (MuB 6/03), Italien (MuB 7/03), Finnland (MuB 8/03) und Griechenland(MuB 9/03).

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