Berlin: Verbot aller religiösen Symbole im öffentlichen
Dienst
Nach einem Beschluss des Berliner Senats Ende Juli soll künftig Staatsbediensteten
in Schulen, Gerichtssälen, im Strafvollzug und bei der Polizei das Tragen
aller sichtbaren religiösen Symbole verboten werden. Nicht betroffen von
der Regelung des so genannten Neutralitätsgesetzes sind Berufsschulen,
die Erwachsenenbildung und Kindergärten. Nicht nur das Tragen eines Kopftuches
soll verboten werden, sondern auch das demonstrative Tragen anderer Symbole
und Kleidungsstücke wie Kreuz, Davidstern, jüdische Kippa und Mönchskutte.
Kreuze oder beispielsweise Davidsterne, die als Schmuckstücke getragen
werden, sind von der Regelung allerdings nicht erfasst. Damit geht der Gesetzentwurf
weit über Regelungen anderer Bundesländer hinaus (vgl. MuB 10/03;
MuB 05/04).
Die beiden großen Kirchen kritisierten den Gesetzentwurf, da dieser dem
Grundsatz der positiven Religionsfreiheit widerspreche, den eigenen Glauben
öffentlich zu bekennen.
http://www.berlin.de/sengessozv/auslaender/pm_gesetz.html
NRW: Grüne für Vertrag mit Muslimen
Nach einem Beschluss der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
in Nordrhein-Westfalen Anfang Juli sollen sich alle muslimischen Glaubensgemeinschaften
und ihre Mitglieder freiwillig in ein Moscheenregister eintragen können.
Zwischen einer gewählten Vertretung aller Muslime in NRW und dem Bundesland
soll dann ein Vertrag geschlossen werden. Von den kooperierenden Gemeinden erwarten
die Grünen ein ausdrückliches Bekenntnis zur deutschen Rechtsordnung.
Der Staatsvertrag soll vor allem für Schulen grundsätzliche Regelungen
bringen. So soll ein Lehrplan für muslimischen Religionsunterricht in deutscher
Sprache sowie ein Zeitplan für dessen flächendeckende Einführung
erstellt werden.
http://www.gruene.landtag.nrw.de/aktuell/beschluesse/040706-Muslime.pdf
Deutschland: Zuwanderungsgesetz kann in Kraft treten
Nach dem Bundestag hat am 9. Juli 2004 nun auch der Bundesrat das Zuwanderungsgesetz
verabschiedet (vgl. MuB 5/04).
Bundespräsident Horst Köhler (CDU) unterzeichnete das Gesetz Ende
Juli. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 5. August,
so dass es im Januar 2005 in Kraft treten kann.
http://www.aufenthaltstitel.de/zuwg/index.html
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1950.pdf
(Gesetzestext im Bundesgesetzblatt)
Anti-Diskriminierungs-Gesetz
Die Europäische Kommission droht Deutschland sowie fünf weiteren EU-Staaten
mit Klagen, da sie EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung bislang nicht umgesetzt
haben. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie gegen Diskriminierung wegen „Rasse"
oder ethnischer Herkunft in nationales Recht ist bereits vor mehr als zwölf
Monaten abgelaufen (vgl. MuB 7/03).
In Deutschland soll das Gesetz im Herbst in den Bundestag eingebracht werden.
Asylbewerberheime in Mecklenburg-Vorpommern werden geschlossen
Die Schließung der letzten beiden weit abgelegenen Asylbewerberheime Mecklenburg-Vorpommerns
ist bis zum Jahresende vorgesehen. Dabei handelt es sich um die Gemeinschaftsunterkünfte
in Tramm (Landkreis Parchim) mit 232 Plätzen und in Bellin bei Ueckermünde
mit 191 Plätzen, wie das Schweriner Innenministerium mitteilte. Bislang
seien acht Einrichtungen mit insgesamt 810 Plätzen geschlossen worden,
die nicht den Anforderungen der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung des Landes
entsprachen. In dieser Verordnung hatte das Innenministerium im Juli 2001 die
Schließung weit abgelegener Heime bis Ende 2003 verfügt. Die Heime
in Tramm und Bellin konnten bislang noch nicht geschlossen werden, da die Zustimmung
der Gemeinden für neue Einrichtungen fehlte. In Ueckermünde demonstrierten
Anfang Juli Rechtsextremisten gegen eine neue Asylbewerberunterkunft.