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Ausgabe 7
Oktober 2004
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Spanien: Neues Legalisierungsprogramm

Die erst seit Frühjahr 2004 amtierende sozialistische Regierung Spaniens (PSOE) hat Mitte September ein Programm zur Regularisierung von illegal beschäftigten Ausländern angekündigt. Es handelt sich hierbei um das vierte Legalisierungsprogramm seit der Verabschiedung des ersten Ausländergesetzes im Jahr 1985 (vgl. Länderprofil Spanien, MuB 10/03).

Im Gegensatz zu den früheren Programmen, bei denen der Nachweis eines längeren Aufenthalts in Spanien zur Legalisierung des Status ausreichte, stützt sich die jetzige Maßnahme auf die Stellung der Migranten auf dem Arbeitsmarkt. Dabei setzt die PSOE-Regierung zunächst auf die Kooperation seitens der Arbeitgeber. Ihnen wird Straffreiheit gewährt, wenn sie zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden bereit sind und die illegale Beschäftigung von Ausländern melden. Der illegal beschäftigte Migrant erhält in diesem Fall eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Arbeitsvertrages, der mindestens ein weiteres Jahr betragen muss. Neben einer Beschäftigung muss er jedoch auch einen längeren Aufenthalt in Spanien nachweisen, wobei die Mindestdauer noch nicht bekannt ist. Nach dieser Übergangsphase ist dann eine Verschärfung der Kontrollen sowie der Strafen für illegale Beschäftigung vorgesehen.

Ferner sollen illegal beschäftigte Ausländer die Möglichkeit erhalten, ihren Arbeitgeber anzuzeigen. Der Arbeitnehmer kann dann entweder straffrei in sein Heimatland zurückkehren und über ein Kontingentprogramm erneut nach Spanien einreisen oder ein temporäres Visum zur Arbeitssuche beantragen. Der Arbeitgeber kann einer Strafe entgehen, wenn er rückwirkend die Sozialbeiträge zahlt und ihn mindestens für ein weiteres Jahr beschäftigt

Während in früheren Legalisierungsprogrammen etwa eine Wasser- oder Telefonrechnung als Nachweis für den Aufenthalt in Spanien ausreichte, sollen nun die Daten der kommunalen Meldestellen verwendet werden. Ein Großteil der illegal in Spanien lebenden Ausländer melden sich bei diesen Ämtern an, um Leistungen etwa im Bildungs- und Gesundheitswesen in Anspruch nehmen zu können.

Arbeits- und Sozialminister Jesús Caldera (PSOE) begründete die Initiative in erster Linie mit der enorm gestiegenen Zahl von Ausländern ohne legalen Aufenthaltsstatus. Diversen Schätzungen zufolge leben inzwischen rund 800.000 Einwanderer ohne legalen Aufenthaltsstatus in Spanien. Die legal ansässige ausländische Wohnbevölkerung beträgt rund 1,8 Mio. Personen. Caldera zufolge habe die restriktive Migrationspolitik der Vorgänger-Regierung unter José María Aznar (PP) das Ziel verfehlt, illegale Einwanderung zu reduzieren (vgl. Länderprofil Spanien, MuB 10/03).

Der konservative Oppositionsführer Mariano Rajoy (PP) hingegen bezeichnete die Gesetzesinitiative als „Einladung zur Illegalität“. Spanien wäre somit in den Augen der Schlepperorganisationen derjenige EU-Staat, in dem der Erhalt von Papieren am einfachsten sei, so Rajoy.

Zusätzlich zu dem Legalisierungsprogramm kündigte die spanische Regierung die Aushandlung eines „Immigrationspaktes“ an, welcher in diesem Herbst zwischen den Parteien und relevanten gesellschaftlichen Akteuren ausgehandelt werden soll. In erster Linie sollen umfangreiche Maßnahmen zur Integration der in Spanien lebenden Ausländer beschlossen werden. Um eine legale Einreise für Migranten aus dem südlichen Nachbarland Marokko zu ermöglichen, ist eine Verdoppelung des Kontingents für marokkanische Staatsbürger vorgesehen. sta

Weitere Informationen unter:
www.mtas.es/migraciones/default.htm (spanisch)

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