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Deutschland: Studie kritisiert Kopftuchverbot

In einer Ende Februar in Berlin vorgestellten Studie fordert die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch die Aufhebung des Kopftuchverbots in Deutschland. Betroffene Frauen würden ausgegrenzt und diskriminiert. Deutschland verletze seine menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Hintergrund: In acht deutschen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland) gelten Gesetze, die Lehrerinnen an staatlichen Schulen das Tragen des muslimischen Kopftuchs im Dienst untersagen. In Baden-Württemberg und Berlin gelten ähnliche Gesetze auch für Erzieherinnen in Kindergärten, in Hessen und Berlin auch für Teile der Beamtenschaft in Justiz, Polizei und Strafvollzug. Die Bestimmungen wurden eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 entschieden hatte, dass das Verbot religiöser Symbole zulässig ist, wenn es auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage erfolgt (vgl. MuB 8/03).

Human Rights Watch (HRW) untersuchte nun erstmals die Folgen des Kopftuchverbots für die betroffenen Frauen und stellte die Ergebnisse in dem Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ vor. Dafür wurden 34 in Deutschland lebende muslimische Frauen befragt, die von den Kopftuchverboten betroffen sind. Zusätzlich wurden zahlreiche Dokumente, wie etwa Gesetzestexte, Parlamentsprotokolle und Berichte, ausgewertet sowie Interviews mit Politikern, Juristen, Wissenschaftlern und Vertretern der Zivilgesellschaft geführt.

Auswirkungen: Die Verbote sind für das Leben der betroffenen Frauen von einschneidender Bedeutung. In den Bundesländern mit Verbot können sie in staatlichen Schulen nicht mehr als Lehrerinnen arbeiten, es sei denn, sie legen ihr Kopftuch ab. Weigerungen, das Kopftuch abzunehmen, haben disziplinarrechtliche Verfahren zur Folge. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, drohen eine Niederlage und der Verlust des Beamtenstatus. Das Ersetzen des Kopftuchs durch alternative Kopfbedeckungen, etwa Hüte, Mützen oder auf andere Art gebundene Tücher, wurde von Gerichten abgelehnt (vgl. MuB 2/09, 9/08, 1/07). Den Frauen bleibe die Wahl, auf ihren Beruf zu verzichten oder in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland umzuziehen. Der Bericht dokumentiert auch Fälle von Lehrerinnen, die ihr Kopftuch abgelegt haben, um ihren Arbeitsplatz zu behalten. Diese Frauen fühlten sich entfremdet und ausgeschlossen, obwohl viele seit ihrer Geburt in Deutschland leben, stellte Human Rights Watch fest.

Fazit: Die Autorin der Studie Haleh Chahrokh, Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien, kommt zu dem Ergebnis, dass die Verbote muslimische Frauen diskriminieren. Zwar sind nicht nur Kopftücher verboten, sondern auch andere religiöse Symbole. In der Praxis seien aber ausschließlich Frauen von den Konsequenzen betroffen, die das muslimische Kopftuch tragen. „Die Regelungen diskriminieren sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch der Religion und verletzen die Menschenrechte dieser Frauen“, heißt es in dem Bericht. HRW kritisiert weiter, dass nicht das Verhalten der betroffenen Lehrerinnen ausschlaggebend sei, sondern sich die Verbote einzig auf die Annahme stützten, dass das Tragen eines Kopftuchs an sich die staatliche Neutralität gefährdet. Chahrokh forderte daher: „Wenn konkrete Bedenken bei einer Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarverfahren anwenden.“ Ferner gibt sie zu bedenken, dass man Frauen nicht von einer oft pauschal unterstellten Unterdrückung befreit, indem man sie vom Lehrberuf ausschließt. Alle von Human Rights Watch befragten Frauen gaben an, sie hätten sich aus freiem Willen für das Kopftuch entschieden.

Die Studie von Human Rights Watch schlussfolgert, dass die Regelungen gegen die internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz der Religionsfreiheit und des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz verstoßen. Die Organisation forderte die entsprechenden Landesregierungen auf, die Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung und Symbole aufzuheben.

Reaktionen: Unterstützung bekam HRW von Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin. Bielefeldt schloss sich der Forderung nach der Aufhebung der Verbote an. Präventiv ein religiöses Symbol per Gesetz zu verbieten, weil es zu Konflikten führen könnte, sei nicht statthaft, sagte Bielefeldt. me

Weitere Informationen:
www.hrw.org/de/news/2009/02/25/deutschland­kopftuchverbote-verletzen-menschenrechte
www.bpb.de/themen/NNAABC,0,0,Konfliktstoff_Kopftuch.html

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