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Deutschland: Einbürgerungstest wird fast immer bestanden

Der 2008 eingeführte Einbürgerungstest bereitet den Bewerbern um die deutsche Staatsbürgerschaft bisher kaum Probleme. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Deutschen Volkshochschul-Verband haben 98,9 % der fast 9.000 Bewerber den Test erfolgreich absolviert. Damit haben 8.894 Einbürgerungswillige in ganz Deutschland den Test in den Monaten September und Oktober 2008 bestanden.

Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige einen Test bestehen. Wer in Deutschland einen Schulabschluss erworben hat oder unter einer Behinderung leidet, muss den Test nicht absolvieren (vgl. MuB 1/06, 2/06, 6/08, 7/08).

Bei den rund 500 Prüfterminen im September und Oktober waren etwa gleich viele Frauen und Männer vertreten, rund die Hälfte aller Teilnehmer war zwischen 30 und 40 Jahre alt. Statistisch gesehen belegten unter den Prüflingen Libanesen den ersten Platz, gefolgt von Türken, Irakern, Iranern und Polen.

Über 500 Volkshochschulen wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt, die Einbürgerungstests abzunehmen. Der einstündige Test enthält 33 Fragen aus einem Katalog mit 300 bundeseinheitlichen und 10 landesspezifischen Fragen, von denen 17 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren richtig beantwortet werden müssen. Wer den Test nicht besteht, kann ihn beliebig oft wiederholen, die Kosten belaufen sich auf 25 Euro je Test.

„Unsere Zuwanderer kennen sich offenbar in unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung gut aus“, kommentierte Volkshochschul-Verbandspräsidentin und Zuwanderungsexpertin Rita Süssmuth (CDU) die Zahlen. Zwar liege auf der Hand, dass erst einmal sehr gut integrierte Einwanderer den Test abgelegt hätten. Das ändere aber nichts daran, dass sie ihn mit Bravour bestanden haben, sagte Süssmuth. In Berlin etwa versuchten es 1.647 Zuwanderer; nur zehn von ihnen scheiterten, so der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen). Das entspricht einer Durchfallquote von weniger als 1 %. „Man kann zufrieden sein, sollte aber nicht in Euphorie verfallen“, sagte Piening. Der Test sei nur einer unter vielen Indikatoren für gelungene Integration.
Im Zuge der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2007 war die Einführung des Tests beschlossen worden. Insbesondere von türkischen Verbänden gab es daraufhin heftige Kritik. Der Test wurde u. a. als zu schwer abgelehnt. Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth hatte ihn als „absolut unnötig“ kritisiert, weil er die Hürden für Zuwanderer erhöhe (vgl. MuB 7/08). Das Bundesinnenministerium will den Test in ein bis zwei Jahren überprüfen.

Im Januar 2009 wurde nun auch für die Integrationskurse (Sprach- und Orientierungskurs) ein bundeseinheitlicher Abschlusstest eingeführt. Der Test besteht aus 25 Fragen, von denen 13 richtig beantwortet werden müssen. Die Testaufgaben werden jeweils aus einem Katalog von 250 Fragen ausgewählt. Ohne bestandene Abschlussprüfung des Integrationskurses erhalten Teilnehmer keine Niederlassungserlaubnis und damit auch kein unbefristetes Aufenthaltsrecht. chw

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.dvv-vhs.de/servlet/is/1159
www.bamf.de

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