Die Bundesregierung plant, das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufzuheben (vgl. MuB 2/00). Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem Sozialgerichte in verschiedenen deutschen Städten die derzeitige Regelung für rechtswidrig erklärt hatten.
Spätestens zum 1. Januar 2001 soll in Form einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester (SPD), eine neue Regelung in Kraft treten. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Asylbewerber sollen dann nach einjähriger Wartezeit einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Auf diesen Kompromiss einigten sich die beiden Regierungsparteien, das Arbeits- und Innenministerium sowie die Ausländerbeauftragte des Bundes, Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Während der Bundesminister des Innern, Otto Schily (SPD), im Vorfeld noch eine Wartefrist von zwei Jahren für angemessen hielt, plädierte Bündnis 90/Die Grünen ursprünglich für einen Zeitraum von drei Monaten.
Eine Ausnahme bilden Ausländer mit einer Aufenthaltsbefugnis, insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie sollen zukünftig einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die Nachrangigkeitsprüfung (Inländer-Prinzip") wird allerdings weiterhin gültig sein. Demnach stehen Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen nur solche Arbeitsplätze offen, für die kein Deutscher, kein EU- Ausländer und kein bevorrechtigter Nicht-EU-Ausländer zur Verfügung steht.
Die CDU hatte die Pläne bereits im Mai dieses Jahres kritisiert. Der hessische Justizminister, Christean Wagner (CDU), sprach von einem Schlag ins Gesicht der Arbeitslosen". Außerdem sei die Aufhebung des Arbeitsverbots ein weiterer Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge, nach Deutschland zu kommen, so Wagner. Die Bundesregierung verwies in diesem Zusammenhang auf das Inländer-Prinzip", das eine Verdrängung Deutscher vom Arbeitsmarkt ausschließe. Aufgrund der Wartefrist biete die neue Regelung auch keine neuen Zuwanderungsreize. Die FDP hingegen forderte, auf eine Wartefrist völlig zu verzichten und Asylbewerbern direkt nach ihrer Ankunft eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Der Arbeitsmarktexperte der Partei, Dirk Niebel, sagte, es gebe keinen vernünftigen Grund für eine Sperrfrist". Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sprach sich ebenfalls für eine Lockerung des Arbeitsverbots aus und verwies dabei auf den Arbeitskräftemangel in Branchen mit Potenzial für ungelernte Tätigkeiten.
Das seit 1997 bestehende Arbeitsverbot für Asylbewerber wurde von der damaligen christlich-liberalen Regierung eingeführt. Begründet wurde dieser Schritt mit der hohen Arbeitslosigkeitsrate und verminderten Zumutbarkeitskriterien für die Annahme von Hilfsarbeiten. Das Sozialgericht Lübeck hatte in einem am 22. März dieses Jahres ergangenen Urteil ein generelles Arbeitsverbot für rechtswidrig erklärt und dem Anspruch des Klägers auf individuelle überprüfung seines Antrags auf Arbeitserlaubnis Recht gegeben (AZ: A 2 AL 8/99). vö